17.12.2024 11:57:36
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Greenpeace reicht Beschwerde für mehr Infos zu AKW Beznau ein
(Update: Stellungnahme Ensi - letzte zwei Abschnitte)
Zürich/Brugg AG (awp/sda) - Die Umweltorganisation Greenpeace will mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mehr Transparenz bei der Information über den Zustand der Reaktordruckbehälter des AKW Beznau im Kanton Aargau erreichen. Es geht um die Frage, wie viele Stellen die Atomaufsichtsbehörde Ensi in einem Bericht schwärzen darf.
Konkret will Greenpeace die Prüfungsergebnisse einsehen, die der Energiekonzern Axpo beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) im Jahr 2010 eingereicht hatte, wie die Umweltorganisation am Dienstag mitteilte. Bis anhin hätten das Ensi und die AKW-Betreiberin Axpo nur eine kurze Zusammenfassung dieser Untersuchungen veröffentlicht.
Axpo hatte vergangene Woche angekündigt, die beiden Beznauer Reaktoren bis ins Jahr 2033 betreiben zu wollen. Damit ist das öffentliche Interesse an den Prüfungsergebnissen gemäss Greenpeace "nochmals gestiegen". Die Umweltorganisation wirft dem Ensi und der Axpo vor, "mit allen Mitteln und Tricks" den genauen Zustand des ältesten AKW der Welt zu verheimlichen.
Greenpeace gelangt in dieser Sache bereits zum dritten Mal an das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht habe zweimal geurteilt, dass Dokumente mit Informationen über die Reaktordruckbehälter mit möglichst wenigen Textschwärzungen veröffentlicht werden müssten, hielt Greenpeace fest.
Das Ensi wolle gemäss seiner neuesten Verfügung die Informationen erneut weitgehend zurückhalten. Es gebe nur wenige Seiten zur Veröffentlichung frei. Die Aufsichtsbehörde beruft sich auf das Güterkontrollgesetz, das den Umgang mit Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Axpo macht Geheimhaltungsinteresse geltend
Das Ensi hielt in einer Stellungnahme auf Anfrage fest, man habe im Rahmen des vorausgegangenen Einsichtsgesuch gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) die Axpo hinsichtlich der herauszugebenden Informationen angehört. Die Axpo habe bei diesem Anhörungsverfahrens Geheimhaltungsinteressen geltend gemacht
Das Ensi macht nach eigenen Angaben Informationen zugänglich, sofern keine Ausnahmegründe gemäss der BGÖ-Gesetzgebung bestehen. Zu den Ausnahmegründen gehörten unter anderem Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse von Dritten oder wenn die Informationen im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung zu schützen seien, hiess es.
mk/
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