Die Fondsleitung investiert unter Vorbehalt von Bst. c) mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens: aa) direkt in Obligationen, Notes, Asset Backed Securities sowie andere Forderungswertpapiere und -wertrechte: – die auf Schweizerfranken lauten; – die fest oder variabel verzinslich sind; – von privaten, öffentlich-rechtlichen und gemischtwirtschaftlichen Emittenten weltweit; ab) in Derivate (Calls, Puts, Forwards, Futures, Warrants, Swaps) auf die in Bst. aa) aufgeführten Anlagen, Zinssätze, Referenzschuldner oder auf Indizes, welche Anlagen gemäss Bst. aa) abbilden (angerechnet mit ihrem Basiswertäquivalent für engagementerhöhende Derivate und angerechnet mit ihrem Marktwert für engagementreduzierende Derivate).