Das Vermögen dieses Teilvermögen kann grundsätzlich in folgende Anlagen investiert werden:Indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte aa) Anteile bzw. Aktien von Zielfonds, die ihr Vermögen in Effekten in Form von Beteiligungswertpapieren und -wertrechten (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine etc.) von Gesellschaften weltweit, einschliesslich Gesellschaften aus Emerging Markets Ländern, anlegen; ab) Indexzertifikate und Indexbaskets, denen direkt oder indirekt Beteiligungswertpapiere und -wertrechte im Sinne von lit. aa zugrunde liegen und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird; ac) Anlagen gemäss litt. aa und ab oben dürfen insgesamt 80% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen.