Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 80% des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungspapiere und -rechte von Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz halten oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz haben, die im Referenzindex enthalten sind; b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen; c) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen; Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitung sicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens 80% des Vermögens des Teilvermögens in Anlagen gemäss Bst. aa vorstehend investiert sind.