Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) Wertpapiere von Gesellschaften weltweit, deren Hauptaktivität im Kauf, Verkauf, der Erschliessung, Überbauung, Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Immobilien liegt, oder Unternehmen, die zwecks Erzielung von Einkünften und Kapitalgewinnen Eigentum an Grundstücken und Immobilien besitzen oder diese bewirtschaften. Darunter fallen auch börsennotierte geschlossene Immobilien-Investmentfonds wie beispielsweise REITs (Real Estate Investment Trusts) oder andere, vergleichbare Immobilienverwaltungsgesellschaften;
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. e, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen.