| Millionen-Abschreiber |
27.11.2025 18:07:03
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BLKB-Aktie: Zahlreiche Abstimmungen zur PUK im Baselbieter Landrat
Nach zwölf Abstimmungen hat der Baselbieter Landrat am Donnerstag die Grundlage für die Schaffung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) geschaffen.
Der langen Behandlung lag eine Vorlage der Geschäftsleitung des Landrats zur Schaffung der PUK zugrunde. Zu dieser gingen mehrere Anträge ein, darunter primär zu den Ausschlusskriterien zur Wählbarkeit von Landratsmitgliedern in die PUK. Der Landrat folgte einem Vorschlag von Jan Kirchmayr (SP), die Anliegen aller Anträge in einer Liste zu bündeln und einzeln über die Kriterien abzustimmen.
Am Ende wurden folgende Personen von der Wählbarkeit in die PUK ausgeschlossen: aktuelle und ehemalige Bankratsmitglieder sowie Angestellte der BLKB, Mitglieder von Bank- und Verwaltungsräten anderer Banken, aktuelle und ehemalige Mitglieder der Finanzkommission, Personen mit aktuellem oder ehemaligem Mandatsverhältnis zur BLKB und Mitglieder von Leitungsgremien anderer Banken.
Viele Teilanträge abgelehnt
Nicht in die Liste aufgenommen wurden Ausschlüsse von Ersatzmitgliedern der Finanzkommission, Mitgliedern des Initiativkomitees "BLKB für alle" und Personen mit Einlagen bei der BLKB, die eine Million Franken übersteigen.
Auch wollte der Landrat keine Beschränkung des Ausschlusses auf Angestellte erst ab 2020 oder einen Passus, der mindestens zwei Frauen in der PUK forderte.
Die Fraktionen werden also ihre Mitglieder für die Untersuchungskommission nominieren und es obliegt der Geschäftsleitung des Landrats, diese Nominationen zu akzeptieren oder abzulehnen.
Kostendecke war umstritten
Der Landrat stimmte auch über einen Antrag von Florian Spiegel (SVP) ab. Er forderte zunächst eine Kostendecke von 750'000 Franken für die Ausgaben der PUK, änderte seinen Antrag aber dazu, dass Überschreitungen des von der Geschäftsleitung genehmigten Budgets vom Landrat zu genehmigen seien. In der Abstimmung unterlag er jedoch mit 36 zu 44 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die PUK wird nun gemäss Vorlage zwei Monate ab Aufnahme ihrer Arbeit Zeit haben, der Geschäftsleitung ein Budget vorzulegen. Sollten dessen Kosten im weiteren Verlauf überschritten werden, sind sie zu begründen und der Geschäftsleitung erneut zur Genehmigung zu unterbreiten, nicht dem Landrat.
Die Vorlage im Detail
Der Grossteil der Vorlage der Geschäftsleitung blieb im Landrat unangetastet, so etwa die Zusammensetzung aus sieben Landrätinnen oder Landräten oder ihre Aufgabenstellung. Die PUK soll die Ereignisse klären, die bei der BLKB rund um ihre Tochtergesellschaft Radicant und deren Fusion mit dem Treuhänder Numarics zu einem Abschreiber von 105 Millionen Franken geführt haben.
Genauer geht es darum festzustellen, weshalb die Aufsichtsorgane der BLKB ihre Aufgaben nicht wahrnahmen oder wahrnehmen konnten und wer wann was wusste und genehmigte. Zudem soll die PUK in Erfahrung bringen, ob bei den Fusionsabklärungen von Radicant mit Numarics mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wurde.
Auch soll die PUK klären, ob Vorgaben externer Prüfer nicht ausreichend beachtet wurden und ob haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei der operativen Führung der BLKB bestehen.
Liestal (awp/sda)
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