18.12.2024 13:15:40
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Finanzausschuss billigt Abbau kalter Progression und mehr Kindergeld
Von Andreas Kissler
DOW JONES--Der Bundestags-Finanzausschuss hat den Ausgleich der kalten Steuerprogression und eine Erhöhung des Kindergeldes gebilligt und damit den Weg für einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Plenums am Donnerstag frei gemacht. "Die Einkommensteuerzahler werden in den Jahren 2025 und 2026 um 14 Milliarden Euro entlastet", erklärte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi. Profitieren würden vor allem Familien. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag würden über das zur Freistellung des Existenzminimums erforderliche Mass hinaus erhöht und damit vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen stärker entlastet.
Ausserdem werde das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Monat angehoben. "Wir stellen damit die erforderliche Steuerfreistellung des Existenzminimums nicht nur sicher, wir gehen darüber hinaus", betonte Schrodi. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeute dies bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro eine Gesamtentlastung von 120 Euro, bei 60.000 Bruttolohn von 306 Euro und bei 90.000 Bruttolohn eine Entlastung von 378 Euro pro Jahr.
Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs würden in den Jahren 2025 und 2026 zum Ausgleich der Belastungen aus der kalten Progression abgesenkt. Durch diese Absenkungen würden ansonsten drohende inflationsbedingte Mehrbelastungen abgewendet. "Dies sichert die Kaufkraft insbesondere der Familieneinkommen." Auch der Kindersofortzuschlag werde um 5 Euro erhöht. Davon profitierten Familien mit kleinen Einkommen und in der Grundsicherung. Die Fraktionen der ehemaligen Ampel-Koalition hatten sich vergangene Woche auf das Steuerfortentwicklungsgesetz geeinigt. Die Union hatte in Aussicht gestellt, entsprechende Regelungen mitzutragen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
(END) Dow Jones Newswires
December 18, 2024 07:15 ET (12:15 GMT)
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