Telemedizin-Startup |
25.08.2022 22:43:00
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OnlineDoctor startet Pilotprojekt zur Einführung des E-Rezeptes in der Schweiz - Antrieb für Zur Rose-Aktie?
Während in Deutschland die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) beauftragt wurde, eine App für das elektronische Rezept zu entwickeln, treiben hierzulande die Unternehmen selbst die Einführung des E-Rezeptes voran.
• Schweizer Startup startet Pilotprojekt zur Einführung des E-Rezeptes
• Zur Rose-Aktie wird von Nachrichtenlage zum E-Rezept beeinflusst
In Deutschland gab es kürzlich erneut einen Rückschlag für das elektronische Rezept. Nachdem das Bundesland Schleswig-Holstein als Modellregion für die nächste Stufe des Roll-outs des E-Rezeptes ab 1. September ausgewählt wurde, gab die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) vor wenigen Tagen bekannt, sich vorerst aus der Einführung des E-Rezeptes zurückzuziehen. Hierzulande ist man dagegen schon einen Schritt weiter.
Eidgenössischen Arzneimittelverordnung ermöglicht Übermittlung von E-Rezepten
Anfang 2020 ist in der Schweiz Artikel 51 der eidgenössischen Arzneimittelverordnung (VAM) in Kraft getreten, der die Minimalanforderungen an die Verschreibung eines Humanarzneimittels regelt. In Absatz 2 werden hier auch die Anforderungen an eine elektronische Verschreibung geregelt. So heisst es in der VAM: "Wird die Verschreibung in Papierform ausgestellt, so muss sie eigenhändig unterschrieben sein. Elektronische Verschreibungen können mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden oder aber so übermittelt werden, dass sie in Bezug auf Authentizität, Datenintegrität und Vertraulichkeit die Anforderungen an die Sicherheit in vergleichbarer Weise erfüllen, wie wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wären."
Ärzte und Apotheken treiben Entwicklung voran
Im Mai dieses Jahres kündigten der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FHM) und der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse dann in einer gemeinsamen Medienmitteilung die Zusammenarbeit mit Software-Partnern an, um eine Lösung für das elektronische Rezept zu finden, "die mit den bestehenden Tools der Leistungserbringer erstellt und verarbeitet werden kann." FMH und pharmaSuisse erklärten, dass das zukünftige E-Rezept über einen QR-Code funktionieren und in den Apotheken in der ganzen Schweiz einfach und sicher eingelöst werden können soll. "FMH und pharmaSuisse arbeiten mit ihren ITPartnern HCl Solutions, HIN, OFAC und weiteren zusammen, um das E-Rezept wo immer möglich direkt in den bestehenden Software-Primärsystemen der Arztpraxen sowie der Apotheken einzusetzen.", heisst es in der Mitteilung.
OnlineDoctor startet Pilotprojekt
Nun kündigte das Schweizer Startup OnlineDoctor ein Pilotprojekt für das E-Rezept an.
OnlineDoctor wurde 2016 von dem Dermatologen Dr. Paul Scheidegger und den beiden Health-Business-Experten Dr. Tobias Wolf und Dr. Philipp S. F. Wustrow gegründet und ist nach eigenen Angaben der führende Anbieter für Teledermatologie in Europa. Das Unternehmen ist aktuell in der Schweiz, Deutschland und Österreich tätig und arbeitet mit rund 650 Hautärztinnen und Hautärzten zusammen. Ausserdem nutzen laut OnlineDoctor über 300 Apotheken, sowie Spitäler in der Schweiz die Pro-App des Unternehmens zur Beratung bei Hautproblemen.
Am 11. August gab OnlineDoctor in einer Pressemitteilung bekannt, von diesem Zeitpunkt an E-Rezepte in der Schweiz anzubieten. "Damit ist das Unternehmen der erste Anbieter für Telemedizin, der diesen Service in der Schweiz anbietet.", so das Startup. Da sowohl gewöhnliche als auch Online-Apotheken in der Schweiz laut Gesetz "nur Original-Rezepte mit ärztlicher Original-Unterschrift annehmen dürfen, um ein Medikament herauszugeben, arbeitet OnlineDoctor bei der Einführung des E-Rezeptes "mit HIN als Standard für die sichere Kommunikation" und der Galenica-Tochter HCI Solutions zusammen, so das Unternehmen in seiner Mitteilung.
So funktioniert das E-Rezept
Bei OnlineDoctor können Menschen mit Hautproblemen nun eine Anfrage stellen, einen Hautarzt auswählen und - sollte nach Ansicht des Arztes eine medikamentöse Therapie notwendig sein - zusammen mit der Diagnose und einer persönlichen Handlungsempfehlungen ein E-Rezept erhalten. Dieses wird mit einer rechtskonformen elektronischen Signatur, der sogenannten HIN Signatur, unterschrieben. Das E-Rezept sei "mit einem QR-Code versehen, in dem die verbindlichen Daten und die ärztliche Signatur enthalten sind", erklärt das Unternehmen in der Pressemitteilung. Es umfasse die gleichen Informationen wie ein gängiges Papier-Rezept. Der Patient könne dann frei entscheiden wo das Rezept eingelöst werden soll. Die ausgewählte Apotheke - ob vor Ort oder online - müsse lediglich über die technischen Voraussetzungen zum Auslesen und Einlösen des E-Rezeptes verfügen.
Antrieb für Zur Rose-Aktie?
Die Aktie der Zur Rose-Gruppe, die laut eigenen Angaben Europas grösste E-Commerce-Apotheke und international mit starken Marken wie Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris präsent ist, wurde in der Vergangenheit häufig von der Nachrichtenlage zum E-Rezept beeinflusst. Dass Ärzte, Apotheken und Unternehmen wie OnlineDoctor die Einführung des elektronischen Rezeptes in der Schweiz nun stärker vorantreiben und Technologien zur Umsetzung entwickeln, ist also durchaus positiv für das Unternehmen zu werten. Die vielen Verzögerungen bei der Einführung des E-Rezeptes auf dem wichtigen deutschen Markt haben die Zur Rose-Aktie in der Vergangenheit jedoch häufig belastet - und nun gab es mit der Absage der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erneut einen Rückschlag.
Blickt man auf den Chart, konnte die Zur Rose-Aktie vor diesem Hintergrund nicht von den positiven Nachrichten auf dem heimischen Markt profitieren. Generell sieht es für die Papiere der Versandapotheke schon seit geraumer Zeit nicht besonders rosig aus. Die Zur Rose-Aktie, die vor einem Jahr noch bei rund 350 Franken notierte, verlor innerhalb der letzten zwölf Monate am heimischen Aktienmarkt rund 84 Prozent an Wert und kostete zuletzt noch 54,30 Franken (Schlusskurs vom 24.08.2022). Bleibt also abzuwarten, wie es mit der Einführung des E-Rezeptes in Deutschland weitergeht und ob dieses, sollte es denn dann wirklich kommen, der Zur Rose-Aktie neuen Schwung verleihen kann.
Redaktion finanzen.ch
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