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Konkretere Pläne 10.01.2018 17:52:13

Spotify-Börsengang könnte Chaos an der Wall Street verursachen

Spotify-Börsengang könnte Chaos an der Wall Street verursachen

Lange wurde bereits über einen geplanten Börsengang des Musikstreaming-Dienstes Spotify spekuliert, nun scheinen die Pläne endlich konkret zu werden. Doch mit dieser Art des Börsengangs hat wohl im Vorfeld niemand gerechnet.

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Laut Angaben mehrerer US-Medien hat Spotify im Dezember einen vertraulichen Antrag bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht, um den Gang aufs Parkett ins Rollen zu bringen. Geplant ist das IPO angeblich in den kommenden Monaten - wobei man von einem IPO, also Initial Public Offering, eigentlich nicht wirklich sprechen kann. Denn Spotify hat sich einen ganz besonderen Weg ausgesucht, um seine Aktien an die New Yorker Börse zu bringen.

Spotify: Mit Direktplatzierung an die Börse

Der Internetdienst aus Schweden will seine Unternehmenspapiere offenbar mittels Direktplatzierung in den Handel bringen. Das ist an sich nichts Neues, denn diese Art des Börsengangs wird häufig von kleineren Firmen benutzt, die für ihre Aktien kein besonders großes Interesse oder Handelsvolumen erwarten. Das Interesse am Spotify-Börsengang dürfte jedoch alles andere als gering sein - und der Musikdienstleister kann auch nicht wirklich als klein bezeichnet werden: Bei der letzten Finanzierungsrunde wurde Spotify laut "Financial Times" mit 16 Milliarden US-Dollar bewertet. Analysten schätzen mittlerweile jedoch, dass der Wert des Unternehmens bei bis zu 20 Milliarden US-Dollar liegen könnte. Diese Bewertung soll laut Medienberichten die Grundlage für einen Deal mit dem chinesischen Unternehmen Tencent im vergangenen Dezember gewesen sein.

Bei einer Direktplatzierung werden die Aktien nicht - wie sonst bei großen Börsengängen üblich - im Vorfeld des Börsenlistings bei einer Roadshow potenziellen Investoren angeboten. Stattdessen befinden sich die Aktien einfach irgendwann im Handel - und können ab diesem Zeitpunkt von jedem Anleger oder Investor wie andere Wertpapiere auch gehandelt werden. Dabei gibt es jedoch einen gewaltigen Haken: Es werden keine neuen Aktien ausgegeben. Das heißt zum einen, das Spotify den Börsengang nicht als Gelegenheit nutzt, um frisches Geld einzusammeln, zum anderen aber auch, dass sich nur die Papiere im Handel befinden werden, die bereits bestehende Aktionäre - also Gründer, frühe Investoren oder Mitarbeiter - anbieten werden. Wie viele das sein werden, ist aktuell völlig offen. Im schlimmsten Fall könnte die Stückzahl allerdings extrem niedrig liegen.

Kursbildung bei Spotify-Aktie dürfte problematisch werden

Auch bei der Kursbildung für die Spotify-Aktie dürfte es chaotisch werden - und zwar so sehr, dass der holprige Facebook-Börsenstart aus dem Jahr 2012 im Vergleich dazu noch reibungslos ablief. Denn durch die fehlende Roadshow gibt es bei dem Streaming-Dienst auch kein Preisbildungsverfahren vor dem ersten Handelstag oder ein Herantasten an den angemessenen Aktienpreis. Der erste Kurs wird also nicht auf dem Feedback von Investoren basieren, sondern muss von der Börse irgendwie bei der Eröffnungsauktion ermittelt werden - also wie bei Aktien, die schon längst am Markt sind. Da es aber zusätzlich zum fehlenden Ausgabepreis oder Informationen zum Interesse der Börsianer auch keine vorherigen Kurse gibt, ist das Chaos quasi schon vorprogrammiert.

Bei einem "normalen" Börsengang holt sich ein Unternehmen Konsortialbanken an die Seite, die den Börsengang betreuen, das Interesse der Investoren ermitteln und am ersten Handelstag außerdem durch Stützungskäufe dafür sorgen, dass der Kurs der Aktie nicht unter den Ausgabepreis fällt. Bei einer Direktplatzierung ist das nicht nötig. Spotify spart dadurch zwar Geld, da das Unternehmen keine Konsortialbanken braucht und somit auch keine Provisionen bezahlen muss. Allerdings fällt somit auch die wichtige Kursstütze am ersten Handelstag weg.

In einem Gastbeitrag von "NerdWallet", der auf der Seite der US-Technologiebörse Nasdaq veröffentlicht wurde, warnt Autor James Royal außerdem davor, dass ein Handel oder eine Preisbildung am ersten Tag womöglich gar nicht zustande kommen könnte, falls potenzielle Käufer und Verkäufer der Spotify-Aktie bei ihren Preisvorstellungen zu sehr auseinander liegen. Sollte es hingegen einen Kurs geben, zu dem das Papier gehandelt werden kann, dürfte dieser aller Wahrscheinlichkeit nach auch stark von der Verfassung des Gesamtmarkts am jeweiligen Tag beeinflusst werden, so Royal. Den tatsächlichen Wert einer Spotify-Aktie an der Börse dürfte man damit erst Tage oder Wochen nach dem Gang aufs Parkett wirklich erkennen.

Spotify als Präzedenzfall

Laut "Bloomberg" gab es bislang noch keine Direktplatzierung an einer US-Börse in der Größenordnung von Spotify. Zwar sei auch der Börsengang des mittlerweile in Alphabet umbenannten Unternehmens Google im Jahr 2004 ungewöhnlich gewesen, allerdings längst nicht im gleichen Ausmaß. So wurde der Google-Börsengang von zahlreichen Konsortialbanken betreut und es wurden sowohl alte als auch neue Aktien angeboten. Lediglich beim Preisbildungsverfahren setzte Google nicht auf das herkömmliche Book Building, sondern eine tatsächliche Auktion zur Ermittlung des Clearing-Preises. Der tatsächliche Ausgabepreis wurde jedoch auf dessen Basis laut "Bloomberg" noch etwas nach unten angepasst, um einen möglichst aktiven Handel zu gewährleisten.

Bei Spotify wird das durch die Direktplatzierung nicht der Fall sein. Ebenso unklar wie der Preis der Spotify-Aktie wird vor dem ersten Handelstag auch die Anzahl der angebotenen Papiere sein, da keine koordinierte Versorgung mit Aktien stattfinden wird. Stattdessen können alle Altaktionäre ihre Papiere anbieten, wann und in welchem Maß sie Lust haben.

Warum sich Spotify bei all diesen Unabwägbarkeiten und potenziellen Nachteilen gerade für diesen Weg an die Börse entschieden hat, ist bislang unbekannt. Allerdings hat der Konzern auch die - ja eigentlich als vertraulich eingereichten - Pläne für den Börsengang bisher weder bestätigt noch dementiert. Womöglich könnte sich an ihnen also doch noch einmal etwas ändern.

Redaktion finanzen.ch

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Bildquelle: norazaminayob / Shutterstock.com,A. Aleksandravicius / Shutterstock

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