Trotz Niederlage |
11.11.2024 16:14:00
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VW-Aktie im Plus: Planungsrunde verschoben - weitere Manager scheitern mit Klagen
Wegen der laufenden Spardiskussion in Wolfsburg verschiebt VW seine für Freitag geplante Planungsrunde.
Einen neuen Termin gibt es den Angaben zufolge nicht. Zunächst müsse abgewartet werden, auf welche Massnahmen man sich mit IG Metall und Betriebsrat einigen könne. Erst nach Abschluss der Gespräche könne die Runde nachgeholt werden. Kommende Woche treffen Unternehmen und Gewerkschaft zu ihrer dritten Verhandlungsrunde zusammen.
Europas grösster Autobauer hatte im September die seit mehr als 30 Jahren geltende Beschäftigungssicherung aufgekündigt. Betriebsbedingte Kündigungen und Werkschliessungen sind nicht länger ausgeschlossen. In der laufenden Tarifrunde fordert VW zudem eine Kürzung der Löhne um zehn Prozent und will daneben verschiedene Zulagen und Boni streichen. Laut Betriebsrat stehen mindestens drei Werke und Zehntausende Jobs auf dem Prüfstand.
Die Planungsrunde entscheidet bei VW traditionell im November über die Werksbelegung und die Verteilung der Investitionen der kommenden fünf Jahre. Bereits vor zwei Jahren hatte der damals neue Konzernchef Oliver Blume die Runde aufs neue Jahr vertagt, um zunächst eine Bestandsaufnahme vornehmen zu können. 2021 hatte ein Machtkampf zwischen Blumes Vorgänger Herbert Diess und dem Betriebsrat für Verzug bei der Planungsrunde gesorgt.
Weitere Manager scheitern mit Klagen
Weitere VW-Beschäftigte sind mit ihren Klagen auf Zahlung von Prämien und Lohnerhöhungen vorerst gescheitert. Die Forderungen seien in zwei Fällen vollständig abgewiesen worden, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit. Mitte Oktober hatte das Gericht die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt.
Konkret fordern die aussertariflich Beschäftigten - vorrangig aus Managementkreisen - von Volkswagen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent. VW hatte im Rahmen seines Sparprogramms im Frühjahr beschlossen, auch die Führungskräfte zu beteiligen. Für die Betroffenen fielen daher Gehaltserhöhung und Prämie weg.
Gericht folgt Klägern nicht - mit einer Ausnahme
Die Kammer sei der Argumentation der Kläger erneut nicht gefolgt, weil eine etwaige Zusage des Unternehmens für sie keine Verbindlichkeit erlangt habe. Dafür hätte es aus Sicht des Gerichts wirksame Vertragsänderungen in Schriftform geben müssen. Eine Mitteilung von VW aus dem März 2023 reiche dafür nicht aus, hiess es zur Begründung.
In einem Ausnahmefall sprach das Gericht dem Kläger aber die Prämie von 1.000 Euro zu. Durch eine andere Ausgestaltung des Arbeitsvertrags liege in dem Fall eine rechtsverbindliche Zusage von VW vor. Die Lohnerhöhung gebe es aber auch in diesem Fall nicht.
Berufung angekündigt
Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind demnach im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiter auf der Gehaltsliste bei VW. Die meisten der bisher unterlegenen früheren Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen.
Neben den bisher verhandelten Klagen sind nach Angaben eines Sprechers noch etwa 70 weitere ähnliche Verfahren beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig.
Ehemalige VW-Manager geben Kampf um Gehaltserhöhung nicht auf
Der Rechtsstreit um gekürzte Managergehälter bei VW soll in die nächste Instanz gehen. Die meisten der Mitte Oktober vor Gericht unterlegenen früheren Führungskräfte würden Berufung einlegen, sagte deren Anwalt Ulrich Conrady auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Wir haben noch keine Berufungen eingelegt, werden dies aber für die Mehrheit der Kläger tun", so Conrady. "Die Aufträge hierfür liegen bereits vor." Die Urteile der ersten Instanz seien erst am Mittwoch zugestellt worden, die Berufungsfrist laufe daher noch bis 6. Dezember. Zuvor hatte die "Braunschweiger Zeitung" berichtet.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte am 15. Oktober die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt. Über weitere drei Klagen soll am Montag entschieden werden. Bei den Verfahren geht es dem Gericht zufolge um eine Gehaltserhöhung und 1.000 Euro Prämie, die VW seinen leitenden Angestellten gestrichen hatte. Neben den bereits verhandelten Fällen gibt es noch rund 75 weitere Klagen, die ebenfalls am Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.
Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Nur einer der Kläger stehe noch im aktiven Dienst des Autobauers, alle anderen seien im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Mit solchen "Zeit-Wertpapieren" konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln und so früher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlung ihrer Bezüge.
Tariferhöhung fällt für Manager aus
VW hatte im Frühjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen, auch die Führungskräfte daran zu beteiligen. Dem aussertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Dadurch entfielen die im Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Betroffenen berufen sich nun auf eine Zusage des Autobauers von 2023, diese Bestandteile des Tarifabschlusses für sie zu übernehmen. VW weist die Forderungen zurück.
Die VW-Aktie notiert via XETRA zeitweise 1,16 Prozent höher bei 85,12 Euro.
/fjo/DP/he
BRAUNSCHWEIG (awp international)
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