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Geldwäschereiverordnung 29.05.2015 14:14:00

Finma reguliert digitale Währung Bitcoin

Erstmals befasst sich in der Schweiz eine Verordnung mit digitalen Währungen. Im Kampf gegen Geldwäscherei soll Bitcoin wie Bargeld behandelt werden.

Von Marc Badertscher

Ende Mai trifft sich die globale Bitcoin-Elite auf einer kleinen, idyllischen und abgelegenen Insel in der Karibik. Necker Island heisst das Juwel, und stolzer Eigentümer der Insel mit Luxusresort ist Milliardär und Unternehmer Richard Branson. Der Besitzer des Virgin-Imperiums gehört zu den Fans von Bitcoin. Nun hat er Investoren, Programmierer und Visionäre der neuen digitalen Währung zu sich auf die Insel zum lockeren, vertraulichen Brainstorming eingeladen. Neue Ideen sollen entstehen, wie Bitcoin der Welt "Gutes bringen kann"

Auch in der Schweiz befasst man sich in diesen Tagen mit der Digitalwährung. Allerdings nicht in Luxusresorts, sondern in den Amtsstuben der Finanzmarktaufsicht Finma. Die Behörde revidiert zurzeit die Verordnung zur Geldwäscherei und befasst sich aus diesem Grund mit Bitcoin. Offenbar ist auch die Finma wie Investor Richard Branson der Ansicht, die neuen digitalen Währungen seien möglicherweise keine rasch vorüberziehende Modeerscheinung.

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Die Pflicht zur Identifikation

Jedenfalls weitet die Finma den Geltungsbereich der Geldwäschereiverordnung aus und schreibt im Entwurf neu explizit von "virtuellen Währungen", die darunter fallen. Die Sorgfaltspflichten für virtuelle Währungen werden "denjenigen für die Geld- und Wertübertragung gleichgestellt". Der Schritt ist in der Schweiz ein Novum. Erstmals werden damit Bitcoin und andere Kryptowährungen in einem rechtsetzenden Text explizit erfasst.

Noch ist die Bedeutung von Bitcoin marginal. Drei Transaktionen pro Sekunde finden weltweit statt. Die meisten davon dienen nicht dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen, sondern dem Verschieben von Vermögenswerten, zu einem beträchtlichen Teil zwecks Spekulation an den Börsen.

Die Finma schreibt in ihrem Bericht zur Verordnung: "Virtuelle Währungen, allen voran Bitcoin, erfreuen sich seit einigen Jahren international als auch in der Schweiz einer wachsenden Beliebtheit und Verbreitung." Mit dem Handel seien erhöhte Risiken im Bereich der Geldwäscherei verbunden. Händler würden deshalb angehalten, die strengen Sorgfaltspflichten einzuhalten, sprich die Vertragsparteien in jedem Fall zu identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person festzuhalten.

Mehr Anerkennung für Bitcoin als Währung

Noch ist die Verordnung nicht definitiv, doch in der Vernehmlassung ist zumindest die Stossrichtung in der Schweizer Bitcoin-Branche gut angekommen. "Grundsätzlich begrüssen wir jede Änderung, die Bitcoin näher an die Anerkennung als Währung bringt", heisst es beim Verband Bitcoin Association Switzerland. Dies treffe auf die vorgeschlagenen Neuerungen zu. Und auch die DFCA - ein Zuger Verein, der sich auf Compliance für Digital-Finance-Firmen spezialisiert hat - signalisiert grundsätzliche Zustimmung zum "schlanken Regelungsansatz", den die Finma gewählt habe.

Sowohl der Verband wie der Verein richten sich allerdings gegen die von der Finma verwendeten Terminologie "virtuelle Währung". Dieser Begriff sei tendenziös und suggeriere, dass keine echte, sondern nur eine unechte Währung vorliege. Virtuelle Währungen sind für die DFCA wie auch für weite Kreise in der Bitcoin-Branche Flugmeilen, Treuepunkte aller Art und Spielgeld in Online-Spielen.

Bitcoin und andere Kryptowährungen hätten dagegen gerade als Tausch- und Zahlungsmittel in der Realwirtschaft eher die Eigenschaften von gebräuchlichem elektronischen Geld wie etwa dem normalen Online-Banking-Geld. Der Unterschied bestehe vor allem darin, dass hinter Bitcoin keine Nationalbank stehe und die Währung nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zum Begleichen der Steuern akzeptiert sei.

Jeden Monat Innovationen

Knacknuss auch für den Regulator ist jedoch vor allem, dass sich die Branche und die Technologie rasch weiterentwickeln. Fortlaufend tauchen neue Währungen und neue digitale Einheiten mit ganz unterschiedlichen Eigenschaften auf. Längst geht es nicht mehr nur um Währungen im klassischen Sinne. Selbst etablierte Banken arbeiten bereits daran, Kryptowährungen als Bonds umzufunktionieren und auszugeben. Eine zu enge Begrifflichkeit könnte der Finma schon morgen erneuten Revisionsbedarf bei ihren Verordnungen bringen.

(Handelszeitung)

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