Das Teilvermögen investiert a) in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genuss-scheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine etc.) von Gesellschaften, die im vorgenannten Referenzindex ent-halten sind; b) vorübergehend in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Ak-tien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipations-scheine etc.) von Gesellschaften, die nicht im Referenzindex enthalten sind, von denen jedoch aufgrund der für den Refe-renzindex vorgesehenen Aufnahmekriterien mit grosser Wahr-scheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie in den Index aufge-nommen werden; c) in Anteile passiv verwalteter in- und ausländischer börsenko-tierter und nicht börsenkotierter kollektiver Kapitalanlagen, die mit der Anlagepolitik vereinbar sind; d) in Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.