Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) auf Schweizer Franken lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern, die ihren Sitz im Ausland haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im Ausland halten oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität im Ausland haben, und die ein Mindest-Rating von BBB oder ein gleichwertiges Rating (Investment Grade) aufweisen;
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen.