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Rechtliche Konsequenzen |
04.08.2024 16:26:00
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CrowdStrike sieht sich nach IT-Ausfall mit bedeutsamen Schadensersatzklagen konfrontiert

Nachdem ein fehlgeschlagenes Update von CrowdStrike zu massiven Ausfällen bei zahlreichen Unternehmen und Institutionen geführt hat, sehen sich diese nun gezwungen, rechtliche Schritte gegen CrowdStrike einzuleiten, um entstandene Schäden geltend zu machen.
• Universitätsklinikum besonders betroffen
• Flughafen Zürich hat wohl keine guten Chancen
Die jüngste IT-Panne bei CrowdStrike, einem führenden Anbieter von Cybersicherheitslösungen, hatte weitreichende Auswirkungen auf mehrere Unternehmen und Institutionen - darunter auch Krankenhäuser und Flughäfen. Ein Experte spricht von wegweisenden Schadensersatzklagen, die es folglich nun hagelt.
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein fordert Schadensersatz
Von dem fehlerhaften CrowdStrike-Update war besonders das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein betroffen. So kam es dort zu erheblichen IT-Ausfällen: Patienten konnten weder ein- noch auschecken, Informationstafeln und Wegweiser funktionierten nicht und rund 70 Operationen mussten in Folge der ausgefallenen Windows-Systeme am Kiehler Campus abgesagt werden. "Wir haben mehr Operationen absagen müssen, als wir befürchtet haben", erklärt UKSH-Vorstandsvorsitzender Jens Scholz in diesem Zusammenhang laut Golem.de. Darüber hinaus waren die Notaufnahmen der beiden Standorte für mehrere Stunden nicht arbeitsfähig, Notfallpatienten mussten daher in umliegenden Kliniken versorgt werden, wie das UKSH berichtet. Die Klinikleitung hat angekündigt, Schadensersatzforderungen zu stellen, um die entstandenen finanziellen Verluste, den immateriellen Schaden und die gravierenden Folgen, die der Ausfall auf die medizinische Versorgung hatte, auszugleichen.
Skyguide hat schlechte Chancen
Am Flughafen Zürich kam es in Folge des fehlerhaften CrowdStrike-Updates daneben zu Verspätungen und Flugausfällen am 19. Juli. Dabei sei die von der IT-Panne stark betroffene Schweizer Flugsicherung Skyguide schlecht vorbereitet gewesen, meint Matthias Stürmer, ein Berner Fachhochschulprofessor für Digitalisierung, gegenüber der "Sonntags Zeitung". Für eine Klage seitens Skyguide sehe er daher schwarz. Denn: CrowdStrike halte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass die Cybersicherheitssoftware nicht für kritische Anwendungen eingesetzt werden soll. Explizit sei dabei die Flugsicherung erwähnt. Um die Software nutzen zu können, musste Skyguide diesen Nutzungsbedingungen zustimmen - ein Faktor, der die Schweizer Flugsicherung in die Bredouille bringen dürfte, so Stürmer.
Redaktion finanzen.ch
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