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20.12.2024 15:51:37

CS-PUK-Bericht: Bundesrat nicht mit allen PUK-Empfehlungen einverstanden

Bern (awp/sda) - Der Bundesrat ist nicht mit allen Empfehlungen und Forderungen der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) nach der Bewältigung der CS-Krise einverstanden. Noch am Freitag veröffentlichte er seine Stellungnahme zum Bericht der PUK.

Die Kritik des parlamentarischen Aufsichtsorgans, wonach die Too-big-to-fail-Regeln zu wenig weiterentwickelt worden seien, greift für den Bundesrat zu kurz. Die Regeln hätten die Resilienz der systemrelevanten Banken deutlich gestärkt, heisst es im Papier des Bundesrates.

An Grösse der UBS anpassen

Doch auch er will das TBTF-Dispositiv stärken, "verhältnismässig und effektiv". Der Bundesrat ist wie die PUK der Meinung, dass die TBTF-Regeln an die Grösse der UBS angepasst werden sollten, der einzigen global systemrelevanten Bank im Land. Die Motion für eine Anpassung der TBTF-Regeln beantragt er zur Annahme.

Zur Zusammenarbeit von Finanzdepartement, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank schreibt er, dass das Lenkungsgremium gemäss Memorandum of Understanding vom EFD-Vorsteher oder der -Vorsteherin geleitet werde. Übergeordnete Entscheide würden vom EFD vorbereitet und direkt in den Bundesrat getragen.

Dennoch ist der Bundesrat bereit, Anpassungen der institutionellen Zuständigkeiten und betreffend die Behörden-Zusammenarbeit zu prüfen. Verbesserungen der Kooperation der Finma und der Revisionsaufsichtsbehörde will er ebenfalls unter die Lupe nehmen.

Umsetzen will der Bundesrat die Empfehlung, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) mit Enforcementverfahren etwas bewirken kann. Die PUK-Motion dazu will er annehmen. Der Vorstoss enthält für die Finma unter anderem eine Bussenkompetenz und die Kompetenz, systemrelevanten Banken eine Kapitalplanung vorzugeben.

Mängel an die Hand genommen

Ablehnend beurteilt der Bundesrat die Forderung, Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken einzuschränken. Aufnehmen will er hingegen die Kompetenz für die Nationalbank, systemrelevanten Banken vorbereitende Massnahmen für eine allfällige Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe (ELA) aufzuerlegen.

Die Empfehlung zum Austausch zwischen Bundesrat, Nationalbank und Finanzmarktaufsicht ist laut Bundesrat umgesetzt. Die Behebung der von der PUK gerügten Mängel bei IT-Kommunikationsmitteln habe das Finanzdepartement an die Hand genommen.

Prüfen will der Bundesrat, wie weit beim Erlass von Notrecht das Öffentlichkeitsgesetz angewendet werden kann. Hingegen sieht er die Empfehlung als erfüllt an, beim Erlass von Notrecht das Bundesamt für Justiz frühzeitig einzubeziehen.

Meinungen frei äussern

Für berechtigt hält der Bundesrat zwar Fragen der PUK zur Rolle von Aktionärinnen und Aktionären. Er will aber zunächst Erfahrungen mit dem seit Anfang 2023 geltenden revidierten Aktienrecht sammeln, bevor einzelne Bestimmungen daraus revidiert werden.

"Eine allzu ausführliche Protokollierung" von Bundesratssitzungen und -entscheiden wäre in den Worten des Bundesrates kontraproduktiv. Die Regierungsmitglieder sollten sich möglichst frei austauschen und Meinungen diskutieren und allenfalls ändern können, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen, schrieb er.

Zudem fühlte sich der Bundesrat ausreichend informiert, als im März 2023 über die Notfusion der CS mit der UBS verhandelt wurde - in diesem Punkt widerspricht er der PUK. Zur als ungenügend kritisierten Departementsübergabe Ende 2022 von Ueli Maurer an Karin Keller-Sutter schreibt er, die Checkliste werde derzeit überarbeitet.

Kritik an Zusammenarbeit

Kritisch äussert sich der Bundesrat zur Zusammenarbeit mit der PUK. Zwar hätten die Bundesratsmitglieder und betroffene Behörden zwei Mal Gelegenheit gehabt, Auszüge des Berichts auf formelle oder materielle Fehler hin zu überprüfen. Doch Rückmeldungen habe die PUK in vielen Bereichen nicht berücksichtigt.

"Dadurch enthält der Bericht aus Sicht des Bundesrates teilweise umstrittene Sachverhaltsdarstellungen und aus dem Zusammenhang gerissene Beispiele, was zu falschen Schlüssen führen kann." Gewisse Schlussfolgerungen der PUK basierten zudem auf Gutachten einzelner externer Experten. Der Bundesrat hätte eine breitere Abstützung dieser Analysen und eine kritische Würdigung für sinnvoll gehalten.

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