20.12.2024 10:36:37
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CS-PUK-Bericht: Empfehlungen und Forderungen der Kommission
Bern (awp/sda) - Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) will Lehren ziehen aus der CS-Krise. Sie tut das namentlich, weil die Schweiz mit der UBS nur noch eine global systemrelevante Bank hat. An den Bundesrat richtet sie Empfehlungen, und sie hat mehrere Parlamentsvorstösse eingereicht. Nachfolgend eine Zusammenstellung:
- Die Finanzmarktaufsicht Finma soll Enforcementverfahren wirkungsvoll durchsetzen und das auch können. Laut der PUK sollten entsprechende Gesetzesanpassungen geprüft werden. Mit einer Motion verlangt die PUK unter anderem die Kompetenz für die Finma, Bussen auszusprechen.
- Untersuchen soll der Bundesrat, ob die Revisionsaufsicht über systemrelevante Banken allein bei der Finma angesiedelt werden kann.
- Die Regierung soll prüfen, ob Qualität und Quantität der Eigenmittel von systemrelevanten Banken genügend geschützt sind, um deren Solidität zu sichern. Die PUK fordert, die Rechtsmittel für systemrelevante Banken unter die Lupe zu nehmen. Auch soll untersucht werden, wie die Rolle von Kleinaktionären von systemrelevanten Firmen gestärkt werden kann.
- Die "Too big to fail"-Gesetzgebung (TBTF) soll nebst dem Schutz des inländischen Finanzsystems auch die Umsetzbarkeit im internationalen Verhältnis beinhalten. Dazu gehört laut einer PUK-Motion die Vermeidung einer internationalen Finanzkrise.
- Mit einem Postulat verlangt die PUK, zu prüfen, was getan werden kann, damit die Vergütungssysteme und Ausschüttungen von systemrelevanten Banken keine falschen Anreize setzen.
- Das Finanzdepartement und die Nationalbank sollen einander proaktiver über wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit systemrelevanten Banken informieren. Und der Bundesrat soll sicherstellen, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Finma und der Revisionsaufsichtsbehörde intensiviert und besser koordiniert werden.
- Bei wichtigen Geschäften soll der Bundesrat in angemessenem Umfang informiert werden, falls nötig schriftlich. Dabei soll ein Verfahren gewählt werden, das Verletzungen des Amtsgeheimnisses ausschliesst. Auch soll der Bundesrat dafür sorgen, dass die betroffenen Behörden ihre Sitzungen angemessen protokollieren.
- Die Regelungen zur Departementsübergabe müssen überprüft werden. Der Bundesrat ist gehalten, dafür einen institutionalisierten Prozess zu erarbeiten. Dieser soll mehr sein als eine Checkliste.
- Im Krisenfall soll bei Geschäften, die mehrere Behörden betreffen, frühzeitig die Verantwortung geregelt werden und die Zuständigkeiten klar definiert werden. Für den Kontakt mit den externen Akteurinnen und Akteuren soll eine zentrale Ansprechstelle bestimmt werden.
- Auch beim Erlass von Notrecht muss laut der PUK das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung beachtet und das Öffentlichkeitsgesetz angewendet werden. Zudem müsste beim Erlass von Notrecht das Bundesamt für Justiz frühzeitig einbezogen werden.
- Der Bundesrat soll Vorkehrungen für den Fall eines digitalen Bankruns prüfen, in Abstimmung mit dem Ausland.
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