EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LPKF Laser & Electronics SE
/ Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sowie der Bekanntmachung vom 18.11.2024 nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2
LPKF Laser & Electronics SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.11.2024 / 10:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sowie der Bekanntmachung vom 18.11.2024 nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
LPKF Laser & Electronics SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarkt-information
Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung
Garbsen, den 27. November 2024 – Im Zeitraum vom 19.11.2024 bis einschließlich 25.11.2024 hat die LPKF Laser & Electronics SE (LPKF) insgesamt 21.402 Stück Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der volumengewichtete Durchschnittskurs sowie das Volumen in EUR pro Tag sind wie folgt:
Datum (MMTTJJJJ) |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 |
Volumen (EUR) |
11/25/2024 |
3.231 |
8,6352 |
27.900,38 |
11/22/2024 |
4.772 |
8,5696 |
40.893,95 |
11/21/2024 |
4.963 |
8,5415 |
42.391,41 |
11/20/2024 |
4.779 |
8,5151 |
40.693,56 |
11/19/2024 |
3.657 |
8,5086 |
31.115,94 |
Gesamt |
21.402 |
8,5504 |
182.995,24 |
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von LPKF beauftragte Bank ausschließlich über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Das Aktienrückkaufprogramm von LPKF ist damit beendet.
LPKF hält die 21.402 erworbenen Aktien als eigene Aktien. Die eigenen Aktien werden nunmehr nach Maßgabe der Planbedingungen an die Mitarbeiter, die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen haben, übertragen.
In der Bekanntmachung vom 18. November 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)2016/1052 wird der dort angegebene Investitionsbetrag von 183.000 EUR auf 182.995 EUR korrigiert.
Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auch im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.lpkf.com/de/investor-relations/aktie
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Über LPKF
Die LPKF Laser & Electronics SE ist auf die Herstellung von Lasersystemen zur Mikromaterialbearbeitung spezialisiert und weltweit in mehreren Bereichen führend. Das 1976 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Garbsen bei Hannover und ist über Tochtergesellschaften und Vertretungen weltweit aktiv. Die Aktien der LPKF Laser & Electronics SE werden im Prime Standard der Deutschen Börse gehandelt (ISIN 0006450000).
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. LPKF übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in dieser Mitteilung getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. |
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