Turbon Aktie 350812 / DE0007504508
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08.09.2025 16:15:13
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EQS-WpÜG: Korrekturmeldung / Zielgesellschaft: Turbon AG; Bieter: S77 Holdings GmbH
EQS-WpÜG: S77 Holdings GmbH / Korrekturmeldung DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Korrektur der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Turbon AG gemäss § 35 Absatz 1 Satz 1 iVm § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Kontrollerwerb/Pflichtangebot vom 5. September 2025
Bieterin: S77 Holdings GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88495 Schlebuscher Strasse 77, 51381 Leverkusen Zielgesellschaft: Turbon AG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15780 Zum Ludwigstal 14 - 16, 45527 Hattingen Inhaberaktien: WKN 750450 / ISIN DE0007504508 Angaben zum Kontrollerwerb: Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat am 29. August 2025 durch den Zukauf weiterer Aktien die Kontrolle gemäss § 35 Absatz 1 iVm § 29 Absatz 2 über die Turbon AG mit Sitz in Hattingen erlangt. Durch den Erwerb verfügt die Bieterin nunmehr über insgesamt 1.122.150 der 3.294.903 Stückaktien der Turbon AG. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 34,06% der Stimmrechte an der Turbon AG. Über den vorgenannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäss § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Turbon AG. Mit Erlangung der Kontrolle gemäss §§ 35 Absatz 1, 29 Absatz 2 WpÜG über die Turbon AG ist die Bieterin zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäss § 35 Absatz 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG, verpflichtet. Mit dem vorgenannten Zukauf weiterer Aktien der Turbon AG durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Turbon AG erlangt:
Holger Stabenau hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte der Bieterin aus den Stückaktien der S77 Holdings GmbH, mithin Stimmrechte in Höhe von 34,06 % an der Turbon AG, nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Diese Veröffentlichung gemäss § 35 Absatz 1 iVm § 10 Absatz 3 WpÜG erfolgt daher zugleich auch im Namen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person, vertreten durch die Bieterin. Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der Turbon AG gemäss § 35 Absatz 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen abgeben. Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Turbon AG veröffentlichen. Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Absatz 2 Satz 2, 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://s77-holdings.com veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Turbon AG. Inhabern von Aktien der Turbon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschliesslich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Turbon AG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. 8. September 2025 S77 Holdings GmbH Ende der WpÜG-Mitteilung
08.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2194382 08.09.2025 CET/CEST
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Bitcoin 2025: Steigt der Kurs noch auf 140.000 USD? Prognose & Einblicke mit Bernhard Wenger
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