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03.12.2025 10:54:36
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Nationalrat will der SRG Vorgaben zu Auftragsvergabe machen
Bern (awp/sda) - Der Nationalrat will der SRG Vorgaben machen für die Zusammenarbeit mit unabhängigen Produktionsfirmen, filmtechnischen Dienstleistern sowie Regisseurinnen und Regisseuren. Er hat am Mittwoch einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
Mit 181 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen hiess die grosse Kammer eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes gut. Diese sieht unter anderem vor, dass künftig in der Konzession ein Mindestanteil für die Vergabe von Aufträgen durch die SRG festgelegt werden kann. Generell soll in der Konzession die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der unabhängigen audiovisuellen Industrie geregelt werden.
Der Bundesrat war mit der Gesetzesänderung einverstanden. Als Nächstes muss sich der Ständerat damit befassen.
Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N). Den Anstoss dazu gab 2022 eine von Parlamentsmitgliedern aus allen Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative des früheren Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri. Zu den Mitunterzeichnern gehörte unter anderem der damalige Berner SP-Nationalrat und ehemalige SRF-Journalist Matthias Aebischer.
Fluri begründete sein Anliegen damals damit, dass die SRG durch die Gebührenfinanzierung eine dominante Stellung im Markt innehabe. Ohne verbindliche gesetzliche Regeln könne die audiovisuelle Branche nicht auf Augenhöhe verhandeln. Fluri argumentierte mit dem Erhalt der Branche in der Schweiz und verwies auf bereits bestehende derartige Regelungen beispielsweise in Grossbritannien.
Heute fühlten sich Produktionsfirmen zuweilen als Bittsteller und Personalreserve, sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH) namens seiner Fraktion. Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) verwies auf die starke ausländische Konkurrenz, der die Produktionsfirmen ausgesetzt seien. Die Vorlage richte sich nicht gegen die SRG.
Die vorgeschlagene Regelung gebe der Branche mehr Sicherheit, da sie auf die Zusammenarbeit mit der SRG angewiesen sei, argumentierte der Bundesrat. Bisher sei die Zusammenarbeit nur in der Konzession geregelt gewesen.
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