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Experten-Kolumne 27.06.2013 17:45:28

Die Rentenreform 2020 – realistisch?

Kolumne

Langsam konkretisieren sich die Massnahmen der von Alain Berset im Dezember 2012 angekündigten Rentenreform 2020.

Bei der AHV sind einige bittere Pillen zu schlucken, um die Einnahmen- und Ausgabenseite langfristig im Lot zu halten. Höhere Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, höhere Mehrwertsteuersätze oder Rentensenkungen sind bei einem Umlageverfahren nachvollziehbare Massnahmen, wenn die Lebenserwartung steigt und die Zahler auf Grund der demographischen Veränderungen abnehmen. Den richtigen Zeitpunkt zu finden, um die Massnahmen umzusetzen, ist hingegen unklar. Je nach politischer Sichtweise fällt die AHV früher oder später in ein strukturelles Defizit.

Bei der vergangenheitsorientierten Betrachtung fällt auf, dass das BSV bei den AHV-Berechnungen jeweils zu pessimistisch war und die Einnahmen höher ausfielen als erwartet. Die Parameter richtig zu setzen ist eine der grossen Herausforderungen für die Zukunftsbetrachtung. Langfristige Prognosen sind immer mit grossen Unsicherheiten behaftet. Wie wird sich die Bevölkerung der Schweiz entwickeln, wie sehen die makroökonomische Rahmenbedingungen aus oder wie entwickelt sich die Lebenserwartung? Beim Umlageverfahren sind dies zentrale Fragen.

Bei der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule, stellen sich ähnliche Fragen, auch wenn in ersten Kommentaren zu den angekündigten Massnahmen nur der Deckungsgrad ein Thema war. Im Gegensatz zur staatlich geregelten AHV bietet sich die zweite Säule für mehr Wettbewerb an. Warum soll der Umwandlungssatz in einem Gesetz stehen? Der Umwandlungssatz und die Verzinsung der Altersguthaben können und müssen vom Stiftungsrat, auf der Basis der versicherungstechnischen Berechnungen, festgelegt werden. Gut geführte Pensionskassen können gute Leistungen erbringen und diese an die Versicherten weitergeben, die anderen werden sukzessive vom Markt verschwinden. Damit verliert die Diskussion über die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten oder die Performance an Bedeutung, denn am Ende zählt das Ergebnis.

Denkbar wäre auch mehr Flexibilität für den überobligatorischen Teil des Vorsorgevermögens. Viele Versicherte wünschen sich mehr Wahlmöglichkeiten, je nach persönlicher Situation und langfristigen Erwartungen.

Der Gesetzgeber sollte sich Gedanken machen, wie er den Wettbewerb in der zweiten Säule fördert und nicht die Diskussion über den Deckungsgrad zum Glaubenskrieg ausarten lässt.

Und wo stehen die Bedürfnisse der Versicherten?

Bei der Umsetzung der verschiedenen Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge braucht es einen breiten Konsens im Parlament und keine politischen Grabenkämpfe. Es ist falsch, dass sich einige politische Exponenten bereits kurz nach der Präsentation von Alain Berset’s Vorschlägen geäussert haben. Eine Instrumentalisierung der Altersvorsorge für politische Zwecke ist nicht angemessen und ich erwarte von nationalen Politikern, dass sie unabhängig ihres politischen Couleurs einen guten Weg finden. Ich habe sie gewählt, damit sie Lösungen finden und nicht Probleme schaffen. Es darf keine heiligen Kühe geben, zu wichtig ist das Thema. Wir brauchen langfristige, finanzierbare und auch volkswirtschaftlich vernünftige Lösungen. Das schulden wir auch den nachfolgenden Generationen.

Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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