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Schneeballsystem 21.10.2019 20:56:00

PIM Gold ist pleite: Was passiert mit dem Gold der Anleger?

PIM Gold ist pleite: Was passiert mit dem Gold der Anleger?

Nach der Insolvenz des mutmasslich betrügerischen Goldhändlers PIM fühlen sich die Anleger betrogen. Ist ihr Goldbesitz nun verloren?

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Schneeballsystem bei PIM Gold vermutet
• Tausende Kleinanleger betroffen
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Die hessische PIM bot ihren Kunden Goldsparpläne an und versprach ihnen eine Art monatlichen Zins in Gold - sogenanntes Bonusgold - wenn sie sich das Edelmetall nicht aushändigen ließen, sondern es bei PIM einlagerten. Doch wie diese Bonuszahlungen finanziert werden sollten ist undurchsichtig.

Außerdem wurde den Kunden für ihre Anlagen eine Hinterlegung in Gold als Sicherheit versprochen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat jedoch den Verdacht, dass ein großer Teil des Goldes überhaupt nicht existiert und dass PIM ein Schneeballsystem betrieben hat.

Insolvenz angemeldet

Anfang September wurden deshalb PIM-Geschäftsräume durchsucht und Geschäftsführer Mesut P. wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft genommen. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die PIM Gold-Konten eingefroren und Gold beschlagnahmt. Daraufhin hat PIM Insolvenz angemeldet.

Erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten noch ergeben, dass mindestens 1,9 Tonnen Gold im Wert von etwa 80 Millionen Euro fehlen. Inzwischen konnte der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Renald Metoja, eine halbe Tonne sichergestellte Gold- und andere Edelmetall-Bestände erfassen, darunter Goldbarren, Münzen und Schmuck.

Geduld erforderlich

Laut Staatsanwaltschaft wird es noch einige Zeit dauern, bis feststeht, wie viel Gold genau fehlt. Doch nach bisherigem Stand dürften die Goldfunde bei weitem nicht ausreichen, um die Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu befriedigen.

Auch laut Insolvenzverwalter Metoja müssen sich die Anleger auf eine lange Zeit der Unsicherheit einstellen. Nachdem er mit der Auswertung der PIM-Zahlungsströme begonnen hatte, musste er feststellen, dass die Buchhaltung nicht auf dem aktuellen Stand und teilweise lückenhaft ist. Er verwies darauf, dass die Sichtung der elektronischen Daten "eine Fleißarbeit [ist], die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird".

Von dem mutmaßlichen Betrug sind schätzungsweise mindestens 10'000 Anleger betroffen, mehrheitlich Kleininvestoren. Bis sie ihre Ansprüche anmelden können, müssen sie aber noch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten. Dies dürfte sich nach Ansicht von Metoja noch bis Anfang Dezember hinziehen.

Kommen die Anleger wieder an ihr Geld?

"Als Vertreter der Gläubiger ist es mein oberstes Ziel, dass die Anleger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten", hatte Metoja erklärt. Doch angesichts der fehlenden Goldbestände dürften sie wahrscheinlich nur eine Quote erhalten. Und bis zu deren Auszahlung könnten "einige Jahre" vergehen. Metoja begründet dies mit der hohen Zahl der Gläubiger und den "erforderlichen Maßnahmen zur Massenrealisierung".

Erst auf der Gläubigerversammlung, die auf das Insolvenzgutachten folgt, werden die Anleger genau erfahren, wie das verbliebene Vermögen unter den Gläubigern aufgeteilt wird. "Die Anleger müssen sich mit allen anderen Gläubigern in die gleiche Reihe stellen", zitiert das "Handelsblatt" dazu Marc Gericke, Anlegeranwalt bei der Kanzlei Göddecke aus Siegburg.

Glück könnten Anleger jedoch in dem eher unwahrscheinlichen Fall haben, dass sie das Eigentum an bestimmten Barren nachweisen können und diese dann auch noch gefunden werden. "Diese Barren könnten dann ausgesondert werden und nicht in die Insolvenzmasse fallen", erklärte Stephan Greger, Experte für Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Greger & Collegen in München, gegenüber dem "Handelsblatt".

Weitere Rechtliche Optionen

Weitere Tipps hat die Sommerberg LLP, eine Kanzlei für Kapitalanlagerecht. Demnach haben Betroffene nicht nur einen Direktanspruch gegen PIM Gold auf Rückzahlung des in die Verträge investierten Geldes. Zusätzlich besteht gegen jene Verantwortliche, die von den Machenschaften bei PIM Gold wussten und dies gefördert haben, auch noch ein Schadensersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung. Voraussetzung sei, dass sich die Betrugsvorwürfe bestätigen.

Außerdem könne unter Umständen gegen die Vermittlerfirmen, welche die PIM Gold-Verträge vertrieben haben, eine Kapitalerstattung geltend gemacht werden. Unter bestimmten Bedingungen bestehe je nach Einzelfall ein Anspruch auf Vermittlerhaftung. Den Ermittlungen von Sommerberg LLP zufolge seien diese Firmen in der Lage, das angelegte Geld ihrer Mandanten zu ersetzen.

Redaktion finanzen.ch

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