25.03.2025 14:00:36
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Berufungsgericht spricht Blatter und Platini in dubio pro reo frei
(Zusammenfassung)
Muttenz BL (awp/sda) - Auch in zweiter Instanz kommt es zu einem Freispruch "in dubio pro reo" für Joseph Blatter und Michel Platini. Die ausserordentliche Berufungskammer in Muttenz BL hat am Dienstag die beiden ehemaligen Fussballfunktionäre von allen Vorwürfen freigesprochen. Ob die Bundesanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist noch offen.
Im Zentrum der Anklage stand eine Zahlung im Jahr 2010 von zwei Millionen Franken an Platini für seine einstige Beratertätigkeit beim Weltfussballverband. Diese basierte unter anderem auf einem mündlichen Vertrag mit dem damaligen Fifa-Präsidenten Blatter.
Das Beweisergebnis stütze die Aussage, wonach es sich bei dieser Auszahlung um einen Restlohn gehandelt habe, sagte der Gerichtspräsident Roland Hofmann bei der Urteilsbegründung. Die erhobenen Beweismittel und Indizien erzeugten zwar beim Gericht ein Bild, das bei objektiver Betrachtung "nicht zu unterdrückende Zweifel" hervorrufe, dass sich der Sachverhalt tatsächlich wie in der Anklage umschrieben ereignet habe, sagte Hofmann.
Gleichzeitig könne das Gericht aber den von Blatter und Platini geschilderten Sachverhalt vernünftigerweise nicht ausschliessen. Daher könne es nicht von einem Handeln in Bereicherungsabsicht und von einem Vermögensschaden für die Fifa im strafrechtlichen Sinn ausgehen. Die Berufungskammer bestätige daher die Freisprüche der Vorinstanz nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", also "in dubio pro reo".
"Unvorsichtig und riskant"
Das Vorgehen der Beschuldigten mag zwar "unvorsichtig und riskant" gewesen sein, wie Hofmann einräumte. Rechtlich sei es aber durchaus möglich, so einen Vertrag abzuschliessen. Es sei zudem einleuchtend, dass Platini als ehemaliger Spitzenfussballer über eine äusserst breite Erfahrung verfüge und sich daher eine deutlich höhere Entschädigung als bei Fifa-Kaderpersonen rechtfertigen lasse, sagte der Richter.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Frage aufgeworfen, weshalb Platini erst im Jahr 2010 von der Fifa den Restlohn von zwei Millionen Franken für seine Beratertätigkeit von 1998 bis 2002 verlangte. Hofmann hielt dazu fest, dass es aktenkundig sei, dass sich die finanzielle Situation der Fifa in jenen Jahren verbessert habe und Platini deshalb zugewartet habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es die Bundesanwaltschaft in den nächsten 30 Tagen beim Bundesgericht anficht, ist noch offen. Sobald das schriftlich begründete Urteil vorliege, werde die Bundesanwaltschaft über das weiter Vorgehen entscheiden, schreibt die Anklagebehörde in einem Communiqué.
Sie hatte Platini und Blatter Betrug, Veruntreuung ungetreue Geschäftsbesorgung, beziehungsweise Gehilfenschaft dazu, sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Nach den Freisprüchen beim Bundesstrafgericht im Jahr 2022 legte sie Berufung ein, weshalb der Fall vor einer ausserordentlichen Berufungskammer in den Räumlichkeiten des Baselbieter Strafgerichts neu aufgerollt wurde.
Entschädigungen in sechsstelliger Höhe
"Nach zwei Freisprüchen muss auch die Bundesanwaltschaft einsehen, dass dieses Strafverfahren endgültig gescheitert ist", schrieb Platinis Anwalt Dominic Nellen nach dem Urteil in einer Medienmitteilung . "Michel Platini muss strafrechtlich endlich in Ruhe gelassen werden", schreibt der Verteidiger weiter. Sein Mandant sei erleichtert über den erneuten Freispruch. Damit werde zum zweiten Mal bestätigt, dass es sich beim besagten Betrag um eine Lohnnachzahlung gehandelt habe.
Die Anschlussberufung der einstigen Privatklägerin Fifa gilt als zurückgezogen. Sie wollte den an Platini ausbezahlten Betrag zurück haben. Die Anträge der Fifa auf "Restitution und Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte" weist das Gericht jedoch ab. Die Zivilklagen des Weltfussballverbands werden auf den Zivilweg verwiesen, wie Hofmann weiter sagte.
Für das Vor-, erstinstanzliche und Berufungsverfahren hat die Eidgenossenschaft Blatter eine Entschädigung von insgesamt rund 108'000 Franken zu bezahlen. Platini erhält eine Entschädigung von fast 178'000 Franken für alle Verfahren. Die Fifa muss beiden zudem eine Entschädigung von je 1500 Franken bezahlen. Die beiden erhalten jedoch keine Genugtuung.
Die Kosten von rund 131'000 Franken für das Vor- und erstinstanzliche Verfahren gehen zu Lasten der Eidgenossenschaft. Bei den Kosten von 25'000 für das Berufungsverfahren übernimmt sie ebenfalls den grössten Teil, die Fifa und die Beschuldigten einen kleinen Anteil davon.
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