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Experten-Kolumne 17.11.2014 14:24:18

FIDLEG und FINIG gehen nicht weit genug

Kolumne

Die Entwürfe zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen und zum Finanzinstitutsgesetz sind noch nicht ausgereift und nehmen zu Wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse der Finanzanalyse, insbesondere aber auch der Investoren.

Zwar begrüssen wir grundsätzlich die Zielsetzung der Vorlagen, den Schutz der Anleger zu verbessern und auf ein international vergleichbares Niveau zu bringen. Der dafür in Aussicht gestellte Marktzugang zur EU für Schweizer Finanzdienstleister dürfte die Anbieter hinreichend für den erhöhten Aufwand entschädigen. Auch das zweite unmittelbare Ziel, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer unabhängig von ihrer Rechtsform, unterstützen wir ausdrücklich. Dasselbe gilt für die konzeptionelle Neugestaltung der für die Finanzindustrie grundlegenden Rechtsakte.

Verschiedene, in der Anzahl durchaus signifikante Beispiele in der Schweiz haben gezeigt, dass die in der Selbstüberwachung und -regulierung inhärenten Interessenskonflikte dazu führen können, dass anlegerschädigendes Verhalten nicht verhindert werden kann. Entsprechend haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum FinfraG eine gewisse Skepsis der Selbstregulierung gegenüber zum Ausdruck gebracht. Daher ist es für uns zentral, dass die Einhaltung der Verhaltensregeln in jedem Fall prudenziell beaufsichtigt wird, und dass das FIDLEG tatsächlich auch für alle Finanzprodukte zur Anwendung kommt, insbesondere auch für alle Versicherungsprodukte, deren Sparanteil von den Versicherungsunternehmen in Vermögenswerten angelegt wird, wie sie in Art. 3 wie sie in Art. 3 VE-FINIG definiert werden.

In diesem Zusammenhang wünschen wir uns zusätzliche pro-aktive Mechanismen, die darauf abzielen, Fehlverhalten früh genug erkennen und Massnahmen auslösen zu können, damit ein Schaden verhindert oder zumindest minimiert werden kann. Die in der Vorlage erweiterten Mittel der privaten Rechtsdurchsetzung zielen ausschliesslich darauf ab, Fehlverhalten expost zu rügen und sanktionieren. Sie verlassen sich in klassischer Manier darauf, dass die Aussicht auf Strafe für Wohlverhalten Anreiz genug ist. Wir sehen die Chance verpasst, das aktuellen "Betriebsmodell" der Aufsicht, welches unserer Meinung nach kaum präventiven Charakter hat, durch pro-aktivere Mechanismen zu ergänzen.

Wir fordern keine grundsätzliche Abkehr von der primären Selbstverantwortung des Anlegers, sich pro-aktiv und regelmässig bei seinem Finanzdienstleister bzw. Emittenten seines Finanzproduktes zu informieren. Wir regen aber an, dass die Aufsicht auch als Anlaufstelle für Anleger zur Verfügung steht, die in Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung sich pro-aktiv über Finanzinstitute informieren oder mögliches Fehlverhalten anzeigen möchten. Wir würden es daher begrüssen, wenn die Aufsicht im Kontakt mit den Endkunden eine aktivere Rolle spielen würde, die über das Führen einer Negativ-Liste hinausgehen und z.B. Auskunft über laufende Verfahren geben würde. Dies wäre im Einklang mit in anderen Jurisdiktionen (z.B. USA) genährten Erwartung, dass die Aufsicht eine staatliche Dienstleistungsstelle sei, die im Rahmen der eigenen Due Diligence genutzt werden kann.

Die Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link.

Christian Dreyer CFA, CEO der CFA Society Switzerland

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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Long 11’819.93 13.83 SQFBLU
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Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

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