07.03.2025 15:00:37
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Korr: Regierungsrat will Beteiligung an Berner Kantonalbank behalten
(Im zweiten Abschnitt nach dem Lead Zahl zu Kantonsanteil korrigiert.)
Bern (awp/sda) - Der Kanton Bern soll seine Beteiligung an der Berner Kantonalbank weder reduzieren noch ganz verkaufen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat aufgrund eines Berichts und verschiedener Gutachten. Der Grosse Rat wird im Juni über die Kantonsbeteiligung debattieren.
Im Herbst 2023 hatte das Parlament eine Auslegeordnung mit verschiedenen Varianten zur Beteiligung des Kantons an der Berner Kantonalbank (BEKB) verlangt. Diese legt der Regierungsrat nun vor, wie er am Freitag mitteilte.
Neben dem "Status Quo" mit dem Kanton Bern als Mehrheitsaktionär beschreibt der Bericht auch die Varianten eines vollständigen Verkaufs und einer Reduktion des Kantonsanteils auf einen Drittel plus eine Aktie. Heute hält der Kanton Bern 51,5 Prozent der BEKB-Aktien.
Der Bericht erläutert volkswirtschaftliche, finanzpolitische und rechtliche Aspekte und beurteilt die Varianten auch aus einer kantonalen Risikooptik. Verschiedene Gutachten flossen ebenfalls in die Beurteilung ein.
Hohe Hürde
Der Regierungsrat verweist auf ein Rechtsgutachten, wonach es für eine Reduktion des Kantonsanteils auf unter 50 Prozent eine Verfassungsänderung bräuchte. Eine solche müsste zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Die politische Hürde liege damit sehr hoch, kommt die Kantonsregierung zum Schluss.
Unter den gegebenen Umständen favorisiert der Regierungsrat den "Status Quo". Er verschliesst sich laut Mitteilung aber einer späteren Reduktion des Kantonsanteils nicht, sollten sich die Rahmenbedingungen entsprechend verändern.
Doch aktuell sprächen diese gegen einen Verkauf oder eine Reduktion. Beides würde sich negativ au den bernischen Finanzhaushalt auswirken, führt der Regierungsrat ins Feld. Die BEKB habe sich erfolgreich entwickelt. Eine Veränderung der stabilen und risikoarmen Ausrichtung könnte der Bank allenfalls schaden.
Die BEKB sei als privatrechtliche Aktiengesellschaft ohne staatliche Vertretung im Verwaltungsrat organisiert. Die politischen und unternehmerischen Belange seien also klar getrennt. Bei den meisten anderen Kantonalbanken sei der Kantonsanteil höher als bei der BEKB. Es bestehe kein Anlass zu einer weiteren Entflechtung der Verhältnisse.
Keine Staatsgarantie mehr
Die Berner Kantonalbank ist heute eine der wenigen, die ohne Staatsgarantie operiert. Nur die Waadtländer und die Genfer Kantonalbanken kennen ebenfalls keine Staatsgarantie.
Bei der BEKB wurde die Staatsgarantie abgeschafft, nachdem die Bank in den frühen 1990er-Jahren wegen ihrer Hypothekenvergaben in eine schwere Krise geschlittert war. Der Staat musste mit 1,5 Milliarden Franken aushelfen.
Die Berner Kantonalbank ist heute der schweizerischen Einlagensicherung angeschlossen. Dort sind Einlagen im Gesamtwert von maximal 100'000 Franken pro Einleger gesichert.
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