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Kolumne 09.04.2014 14:48:57

Scheidung: Was passiert mit der Hypothek?

Kolumne

Geteilte Kosten - doppelte Freude. Wenn sich Ehepaare für den Kauf eines gemeinsamen Eigenheims entscheiden, stecken die Beteiligten oft Ihr gesamtes Vermögen in das Vorhaben. Doch im Falle einer Scheidung kann aus der doppelten Freude schnell ein doppeltes finanzielles Leid werden.

Wenn sich Herr und Frau Schweizer für die eigenen vier Wände entscheiden, stecken oftmals beide einen Löwenanteil ihres Vermögens in das Projekt. Die historisch tiefen Hypothekarzinsen haben zwar den Kreis potentieller Käufer erweitert, aber parallel dazu sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren stetig angestiegen. Aufgrund dieser Entwicklungen gehen Paare zunehmend an ihre finanziellen Grenzen. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass sich Paare ungern über das Thema Trennung oder Scheidung unterhalten. Es wäre aber sehr wichtig, sowohl über mögliche familiäre Konsequenzen als auch über den Verbleib des gemeinsamen Eigenheims zu sprechen.

Bei vorzeitiger Auflösung der Hypothek fallen hohe Penalty Kosten an

Laut aktuellen Zahlen lassen sich über 40 Prozent der Eheleute scheiden - davon rund 40 Prozent in den ersten 10 Jahren. Trotz dieser Werte sind die meisten Paare zwecks Budgetsicherheit gewillt, eine möglichst langfristige Festhypothek abzuschliessen. Ausserdem empfehlen Banken und Versicherungen ihren Kunden vermehrt langfristige Hypotheken, um so eine möglichst dauerhafte Kundenbeziehung aufzubauen. Doch bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Festhypothek fällt in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (auch Penalty genannt) an. Anhand eines Beispiels lassen sich die tiefgreifenden Folgen verständlicher darstellen: Im Jahr 2006 kaufte ein Ehepaar eine Liegenschaft für 1.5 Mio. Franken mit einer Festhypothek über 10 Jahre zu einem Zinssatz von 4.1 Prozent. Die Eheleute trennten sich 2013 und entschieden sich für den Verkauf der Liegenschaft. Aufgrund der Scheidung musste die Festhypothek aufgelöst und gleichzeitig eine Vorfälligkeitsentschädigung inklusive Administrationskosten um rund 80'000 Franken bezahlt werden. Hätte das Paar die Festhypothek beispielsweise mit einer Libor-Hypothek kombiniert, wäre das verbundene Kostenrisiko entsprechend niedriger ausgefallen.

Neben den hohen Ausstiegskosten besteht ein weiteres Risiko bei einem gemeinsamen Hauskauf - der mögliche Wertverlust der Immobilie. MoneyPark erwartet zwar keinen drastischen Wertzerfall am Schweizer Immobilienmarkt, jedoch haben die Preise der Liegenschaften in den letzten Monaten und Jahren ein gewisses Plateau erreicht, welches auf Marktanpassungen infolge Zinsanstieg, Bevölkerungswachstum und Regulierung sensibel reagieren kann. Angenommen ein Ehepaar würde sich heute zu den Konditionen des letzten Beispiels eine Immobilie, die in den folgenden Perioden jährlich 2 Prozent an Wert verliert, kaufen, so wäre die Liegenschaft in 7 Jahren statt 1.5 Mio. Franken noch rund 1.3 Mio. Franken wert. Somit hätte das Paar bei einer Scheidung neben der Vorfälligkeitsentschädigung den Wertverlust ihres eingesetzten Eigenkapitals zu verkraften.

Vorausschauend handeln

Das ökonomische Verlustpotential im Scheidungsfall kann somit vom realisierten Verkaufspreis und im Regelfall vom Penalty beeinflusst werden. Ehepaare sollten sich also schon zum Zeitpunkt eines Hauskaufs über die Konsequenzen einer potentiellen Scheidung Gedanken machen: Im Falle einer vorzeitigen Hypothekenauflösung kennt jede Bank verschiedene Vorgehensweisen und Berechnungsmethoden, weshalb schon bei der Wahl der Hypothek eine unabhängige Expertenberatung richtungsweisende Erkenntnisse bietet. Dazu gehören rechtliche und finanzierungstechnische Aspekte. Kommt es zum Scheidungsfall, sollten Paare auch die Frage der Neuordnung der Darlehensbeziehung neutral beurteilen lassen, um die ökonomische Bedrohung möglichst klein zu halten.

Eidg. Dipl. Bankfachexperte, Leiter Beratung Moneypark

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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