Meta Platforms Aktie 14917609 / US30303M1027
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Stimmrechte im Fokus |
24.04.2023 22:19:00
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Regeländerung: Darum könnte Snap in den S&P 500 aufsteigen

Die Snap Inc. darf sich Hoffnungen auf eine Aufnahme in den S&P 500 machen. Hintergrund ist eine Regeländerung des entsprechenden Indexbetreibers.
• Snapchat-Mutter war deshalb vom S&P 500 verbannt
• S&P Dow Jones Indices ändert Aufnahmeregeln für ihre Indizes
Der Instant-Messaging-Dienst Snapchat ist vor allem bei jungen Smartphone-Nutzern sehr beliebt. Der Dienst ermöglicht es, Freunden Nachrichten und Fotos zu senden, die wenige Sekunden nach dem Ansehen wieder verschwinden. Seit dem 2. März 2017 wird die Mutter der Foto-App an der New York Stock Exchange gehandelt. Doch Mitglied des populären S&P 500-Index, der den breiten US-Aktienmarkt widerspiegelt ist Snap dennoch nicht.
Besondere Aktiengattung
Dass Snap bisher keine Chance hatte, in den S&P 500-Index aufgenommen zu werden, liegt daran, dass das Unternehmen bei seinem Börsengang eine Aktienart ohne Stimmrechte für deren Aktionäre ausgab. Durch diese beispiellose Massnahme wollten die Co-Gründer Evan Spiegel und Bobby Murphy die absolute Kontrolle über ihr Unternehmen behalten, auch nach dem IPO.
Dies war kein völlig neuer Trend, denn auch die Facebook-Mutter Meta sowie die Google-Mutter Alphabet hatten auf eine Struktur gesetzt, die ihre Verantwortlichen mit besonderen Aktien bedachte, welche unter anderem mit erhöhten Stimmrechten ausgestattet waren. Snap ging dann jedoch noch einen Schritt weiter und gab Aktien gänzlich ohne Stimmrechte aus.
Regeländerung
Indexbetreibern ging dies dann aber doch zu weit und sie reagierten. So erlies FTSE Russell eine Regel, wonach mindestens fünf Prozent der Stimmrechte im Publikumsverkehr sein müssen. Und S&P Dow Jones Indices beschloss 2017 sogar, Unternehmen mit mehreren Aktienarten vollständig aus ihren Indizes auszuschliessen.
Doch während FTSE Russell weiterhin an seiner Regel festhält, rudert S&P Dow Jones Indices nun zurück. Wie "MarketWatch" berichtet, streicht der Indexbetreiber die vor etwas weniger als sechs Jahren eingeführte Einschränkung wieder. Nachdem man sich Ende vergangenen Jahres mit "Marktakteuren" beraten habe, sollen Unternehmen mit mehreren Aktienarten nun wieder in die Indizes aufgenommen werden können. Allerding gab es deshalb keine unmittelbaren, sofortigen Änderungen in den Aktienindizes.
Redaktion finanzen.ch
Weitere Links:
Nachrichten zu Snap Inc. (Snapchat)
Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)
18.09.25 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
31.07.25 | Meta Platforms Kaufen | DZ BANK | |
31.07.25 | Meta Platforms Buy | Jefferies & Company Inc. | |
31.07.25 | Meta Platforms Outperform | RBC Capital Markets | |
31.07.25 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
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