DroneShield Aktie 32517202 / AU000000DRO2
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Wesentlicher Anteilseigner |
04.07.2025 21:34:00
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Warum sich die DroneShield-Beteiligung von State Street ständig ändert

Bei der australischen Rüstungstechnologiefirma DroneShield gibt es auffällige Anteilsbewegungen in Verbindung mit dem Finanzdienstleistungsunternehmen State Street. Diese haben tatsächlich aber wohl eher wenig mit strategischen Umschichtungen zu tun.
• Mal wesentlicher Anteilseigner, dann nicht mehr, dann wieder
• DroneShield-Aktie trotz vereinzelter Gewinnmitnahmen mit starkem Lauf
Anlegern, die in den vergangenen Wochen die Meldungen von DroneShield zu den "wesentlichen Anteilseignern" verfolgt haben, dürfte dabei ein Name besonders häufig begegnet sein: State Street Corporation. Das US-Unternehmen, das als Finanzdienstleistungsunternehmen und Depotbank tätig ist, erscheint regelmässig in den sogenannten "Substantial Holder Notices" - mal mit der Meldung, dass der Finanzkonzern kein wesentlicher Anteilseigner von DroneShield mehr ist, und mal mit der Meldung, dass dies doch wieder der Fall sei. Doch was steckt dahinter?
Schwellenwert als Auslöser für Meldepflicht
Gemäss den Vorschriften der australischen Börsenaufsicht (ASIC) muss ab einer Beteiligung von fünf Prozent oder mehr an einem börsennotierten Unternehmen eine "Substantial Holding Notice" veröffentlicht werden. Diese Pflicht entfällt, sobald die Beteiligung wieder unter diesen Schwellenwert sinkt. Überschreitet ein Investor sie erneut - auch nur geringfügig - wird wieder eine neue Meldung fällig.
Im Fall von State Street ergibt sich so ein wiederkehrendes Muster: Der Anteil des Finanzdienstleister an dem australischen Drohnenabwehr-Spezialist fiel etwa am 16. Juni unter die Meldeschwelle und löste dadurch eine "Mitteilung über das Ende des Status als wesentlicher Anteilseigner" aus. Nur wenige Tage später, am 19. Juni, meldete DroneShield dann, dass State Street wieder ein wesentlicher Anteilseigner sei und 5,53 Prozent der Stimmrechte halte. Das gleiche Spiel wiederholte sich auch in den letzten Tagen: Am 1. Juli fiel State Street wieder aus der Gruppe der wesentlichen Anteilseigner heraus - nur um am 2. Juli mit einem Stimmrechtsanteil von 6,26 Prozent wieder neu aufgenommen zu werden. Die entsprechenden Mitteilungen veröffentlichte DroneShield mit je zwei Tagen Verzögerung auf seiner Internetseite, die letzte also am 4. Juli.
State Street als Dienstleister oder tatsächlicher Investor?
Darüber, ob State Street der DroneShield-Aktie nun positiv oder negativ gegenübersteht, sagen diese Meldungen allerdings nicht unbedingt etwas aus. Denn das Unternehmen agiert unter anderem auch als Depotbank (custodian). In dieser Rolle verwaltet State Street Anteile im Auftrag institutioneller Kunden - etwa Fonds oder Vermögensverwalter. Technisch gehören die Aktien dann zwar zu einem von State Street geführten Konto, die wirtschaftlichen Entscheidungen trifft jedoch ein Dritter. Wer als Investor aus diesen Meldungen operative Rückschlüsse ziehen möchte, sollte daher den Kontext mitdenken: Nicht jede Veränderung in den Mitteilungen entspricht auch der tatsächlichen Investmententscheidung eines Grossinvestors. Stattdessen wurde womöglich nur die Depotbank gewechselt.
Das passiert aktuell bei der DroneShield-Aktie
Am Freitag beendete die DroneShield-Aktie den Handel an der Börse in Sydney um 4,86 Prozent schwächer bei 2,35 AUD. Auch an den Handelstagen zuvor war es vereinzelt zu Gewinnmitnahmen gekommen, so dass das Papier auf Sicht der letzten fünf Tage 1,26 Prozent an Wert eingebüsst hat. Seit Jahresbeginn weist die DroneShield-Aktie aber immer noch ein sattes Plus von rund 207 Prozent auf.
Redaktion finanzen.ch
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