Rechtsstreit |
31.03.2024 23:46:00
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Bitcoin, Ether & Co. im Fokus: Coinbase lässt SEC-Absage von Krypto-Regelwerk nicht auf sich sitzen
Bereits 2022 schlug die Kryptobörse Coinbase vor, dass die US-Börsenaufsicht SEC ein Regelwerk für den Handel mit digitalen Vermögenswerten entwickeln soll. SEC-Chef Gary Gensler lehnte den Antrag jedoch ab. Das will der Handelsplatz jedoch nicht auf sich sitzen lassen.
• SEC-Chef Gary Gensler weist Antrag zrück
• Widersprüchliches Verhalten der SEC?
Trotz Bitcoin-Spot-ETFs: SEC beäugt Kryptowährungen kritisch
Dass die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) unter der Leitung von Gary Gensler Kryptowährungen kritisch betrachtet, dürfte längst kein Geheimnis mehr sein. Und auch wenn die Behörde zum Jahresbeginn grünes Licht für Bitcoin-Spot-ETFs gab, so wichen Gensler & Co. doch nicht von ihrer kritischen Einstellung gegenüber dem Sektor ab.
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Coinbase wünscht sich einheitliche Vorgehensweise zu Kryptogeschäften
Bereits im Juli 2022 forderte die Krypto-Handelsplattform Coinbase im Rahmen einer Petition an die SEC, dass diese einheitliche Regelungen für "Wertpapieren, die auf digitalem Wege angeboten und gehandelt werden", ausarbeiten solle. "Digital native Wertpapiere werden mit Hilfe der Distributed-Ledger-Technologie aufgezeichnet und übertragen und stützen sich nicht auf zentralisierte Einrichtungen oder verbriefte Eigentumsformen, die für traditionelle Finanzinstrumente charakteristisch sind", schrieb Coinbase in der Anfrage. "Transaktionen mit diesen Wertpapieren […] werden in Echtzeit ausgeführt und abgewickelt, dauerhaft in Blockchains aufgezeichnet und sind für alle Marktteilnehmer gleichermaßen sichtbar. Dies stellt einen Paradigmenwechsel gegenüber den bestehenden Marktpraktiken dar und macht viele der Kommissionsvorschriften, die das Angebot, den Verkauf, den Handel, die Verwahrung und das Clearing traditioneller Vermögenswerte regeln, unvollständig und ungeeignet für Wertpapiere auf diesem Markt." Da es in den USA aber nach wie vor kein entsprechendes Regelwerk gebe, könne man derzeit nicht von einem "funktionierenden Markt für Wertpapiere mit digitalen Vermögenswerten" sprechen.
SEC erteilt Coinbase-Vorschlag Absage
Erst im Dezember 2023 sprach die Behörde ein Urteil zur Petition von Coinbase - und lehnte diese kurzerhand ab. Wie Gensler in einer Stellungnahme erklärte, lag dies daran, dass bestehende Regelungen bereits auf den Kryptowährungsmarkt zutreffen würden, dass die Behörde sehr wohl entsprechende Gesetze aufstelle und die Kommission ihren Ermessensspielraum hier behalten sollte. "Wie in anderen Bereichen der Wertpapiermärkte sind Registrierung und Compliance natürlich mit Arbeit verbunden", so der SEC-Chef. "Dies ist jedoch angemessen, denn es ist die Arbeit, die sicherstellt, dass die Anleger die vollständige, faire und wahrheitsgemäße Offenlegung erhalten, die sie verdienen."
Kritik aus eigenen Reihen
Kritik auf die Entscheidung kam aber nicht nur von Coinbase, sondern auch von den SEC-Kommissaren Hester M. Peirce und Mark T. Uyeda, wie aus einer weiteren Stellungnahme der Behörde hervorgeht. "Unserer Ansicht nach wirft die Petition Fragen auf, die durch neue Technologien und andere Innovationen aufgeworfen werden, und die Auseinandersetzung mit diesen wichtigen Fragen ist ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Regulierung", erklärten die beiden SEC-Mitarbeiter. "Die Öffentlichkeit profitiert von offenen Gesprächen darüber, wie neue Produkte und Dienstleistungen innerhalb eines vernünftigen regulatorischen Rahmens angeboten werden können, um die Bedürfnisse unserer amerikanischen Mitbürger zu erfüllen."
SEC-Absage nicht aus berechtigten Gründen?
Coinbase will die Absage jedoch nicht auf sich sitzen lassen. In einem Schreiben an das US-Gericht Court of Appeals for the Third Circuit bringt das Unternehmen seine Petition erneut vor und fordert ein Regelwerk für digitale Vermögenswerte. Der Vorwurf des Unternehmens: Die Entscheidung der Behörde, keinen Regulierungsrahmen festzulegen, verstoße gegen den Administrative Procedure Act (APA), ein Gesetz das den Ablauf von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Coinbase ist sich sicher, dass die Ablehnung der Petition nicht aus berechtigten Gründen erfolgt sei.
Widersprüchliches Verhalten der SEC
So sei es ein Widerspruch, dass die Behörde einerseits nicht erklären kann, inwiefern die bisherigen Regelungen auf Kryptowährungen übertragbar sind, gleichzeitig aber gerichtlich gegen mehrere Kryptounternehmen vorgehe. In der Vergangenheit erhob die SEC bereits Klage gegen Ripple, Genesis und andere Firmen, die im Kryptosektor aktiv sind. "Das Versäumnis der SEC, zu erklären, wie ihre Regeln praktikabel sind - auch wenn sie diese Regeln weiterhin aggressiv gegen die Branche der digitalen Vermögenswerte durchsetzt - ist Grund genug, zu dem Schluss zu kommen, dass ihre Ablehnung des Regelsetzungsantrags von Coinbase willkürlich und kapriziös ist", heißt es in dem Schreiben.
Antrag auf Überprüfung
Coinbase erhofft sich nun, dass das Gericht dem Antrag auf die Überprüfung des Verfahrens stattgebe und sich die SEC damit zumindest genauer erklären muss. Im Optimalfall trägt die Behörde aber zur Erstellung eines umfassenden Regelwerks für den Sektor bei, von dem im Endeffekt nicht nur Coinbase selbst, sondern die ganze Branche profitieren könnte.
Redaktion finanzen.ch
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