Beschränkungen bei KI |
24.06.2024 22:04:00
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Apple-Aktie im Plus: Apple führt neue KI-Funktionen vorerst nicht in der EU ein - Untersuchung wegen App-Store-Regeln
Apple wird seine jüngst angekündigten neuen KI-Funktionen vorerst nicht in die EU bringen.
Der Grundstein von Apples Vision für nützliche Künstliche Intelligenz ist, dass die Software tiefgreifenden Zugang zu Nutzerdaten auf den Geräten bekommt. Dadurch soll "Apple Intelligence" zum Beispiel schnell die Frage beantworten können, ob man es bei einer Planänderung zu einem Termin schafft, oder E-Mails zusammenfassen und nach Wichtigkeit ordnen.
Eine zentrale Vorgabe des EU-Gesetzes DMA (Digital Markets Act) ist, dass zu "Gatekeepern" (Torwächter) erklärte grosse Plattformen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen und nicht eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zugleich gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die "Integrität" der Dienste beeinträchtigt werden könnte.
Es ist aber nicht klar, ob die EU-Kommission Apples Sorgen um die Datensicherheit als Grund für eine solche Ausnahme akzeptiert und dem Konzern damit eine gewisse Sicherheit gibt.
In einer ersten Reaktion auf Apples Ankündigung äusserte sich die Kommission sehr neutral. "Gatekeeper" seien willkommen, ihre Dienste in Europa anzubieten und müssten sich an Regeln halten, die für "fairen Wettbewerb" sorgen sollen. Eine Sprecherin verwies zugleich darauf, dass die EU ein "attraktiver Markt mit 450 Millionen potenziellen Nutzern" sei.
Auch einige andere vergangene Woche bei Apples Entwicklerkonferenz WWDC angekündigte Funktionen sind von der Verzögerung betroffen. Dazu gehören das "iPhone Mirroring", bei dem man von einem Mac-Computer vollen Zugriff auf sein Apple-Smartphone bekommt, sowie das Teilen eines iPhone- oder iPad-Bildschirms mit anderen Nutzern. Die letztere Funktion mit dem Namen "SharePlay Screen Sharing" kann man zum Beispiel auf dem Display eines anderen Nutzers Symbole zeichnen, wenn man etwas erklärt.
Die Sorge von Apple ist nun, auf Grundlage der DMA-Regeln könnten auch andere Geräte-Hersteller und Software-Anbieter ähnlich tiefgreifenden Zugriff auf iPhone und iPad verlangen - und damit die Datenschutz-Mechanismen des Konzerns beim Zusammenspiel mit hauseigener Technik in Frage stellen.
Apple betont, man sei in Gesprächen mit der EU-Kommission über eine Lösung und wolle die Funktionen auch in Europa verfügbar machen. In diesem Jahr werde es aber nicht mehr dazu bekommen. Traditionell veröffentlicht Apple im Sommer Beta-Testversionen der neuen Software
- und macht sie im Herbst mit einer frischen iPhone-Generation für
alle verfügbar.
Am Montag werden in Beta-Versionen das "iPhone Mirroring" sowie das Teilen des Bildschirms veröffentlicht. "Apple Intelligence" soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen - wird aber zunächst generell nur auf Englisch verfügbar sein, wie bereits auf der WWDC angekündigt wurde.
EU sieht in Apples App-Store-Regeln Verstoss
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstösse gegen neue Regeln für grosse Online-Plattformen eingeleitet. Das teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Es soll geprüft werden, ob der Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer gebührenfrei auch auf Angebote von Entwicklern ausserhalb des hauseigenen App Stores zu leiten.
"Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Neue Regeln für Apple, Amazon und Co.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismässig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.
Apple weist Vorwürfe zurück
Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. "Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht." Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden. Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen "zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen" ins Internet weiterzuleiten. "Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten."
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstösst, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Es drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe
Sollte die Kommission jedoch zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstösst, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Der Jahresumsatz von Apple liegt bei rund 400 Milliarden Dollar (rund 368 Milliarden Euro), bis vor kurzem erzielte der Konzern einen Marktwert von mehr als 3 Billionen Dollar.
Der Digitalverband Bitkom zeigte sich erfreut über das Vorgehen der Kommission. Es zeige, dass der DMA wirke und die Instrumente gegen Verstösse genutzt würden, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, der dpa. "Eine solche Marktuntersuchung kann jedoch in lange juristische Auseinandersetzungen münden, die für die betroffenen und anderen Unternehmen Rechtsunsicherheit schafft." Wünschenswert wäre daher, wenn die Kommission zeitnah Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung des DMA auf den Weg bringen würde.
Im NASDAQ-Handel zogen Apple-Aktien am Montag um 0,31 Prozent an auf 208,14 US-Dollar.
CUPERTINO/BRÜSSEL (awp international)
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