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10.01.2025 14:59:25

Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

infas
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EQS-Media / 10.01.2025 / 14:59 CET/CEST

Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

Bonn, 10. Januar 2025

 

Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76% des stimmberechtigten Grundkapitals.

Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.

Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.

 

Ansprechpartner für die Presse:

Joachim Scholz, T +49 228 38 22 448, j.scholz@infas.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: infas Holding Aktiengesellschaft
Schlagwort(e): Finanzen

10.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: infas Holding Aktiengesellschaft
Kurt-Schumacher-Str. 24
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228-336 072 39
Fax: 0228-31 00 71
E-Mail: info@infas-holding.de
Internet: www.infas-holding.de
ISIN: DE0006097108
WKN: 609710
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2065681

 
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2065681  10.01.2025 CET/CEST

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