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Historisch |
Kein Rückruf nötig |
10.06.2023 23:21:00
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Kein Rückruf vonnöten: Untersuchung von Teslas "Passenger Play"-Funktion beendet

Die Untersuchung von Tesla-Fahrzeugen hinsichtlich der "Passenger Play"-Funktion durch eine US-Behörde wurde kürzlich beendet. Nach wie vor im Fokus der Behörde bleibt jedoch der Tesla-Autopilot.
• NHTSA hebt hervor, wie wichtig die Rücksicht auf Sicherheit und die Vermeidung von Ablenkung des Fahrers bei der Entwicklung und Einführung von Infotainment-Geräten ist
• 830'000 Tesla-Fahrzeuge mit dem Fahrerassistenzsystem Autopilot werden noch untersucht
NHTSA-Untersuchung abgeschlossen
Im Dezember 2021 hat die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) eine Untersuchung gegen den US-Elektroautohersteller Tesla in die Wege geleitet. Grund dafür war Teslas Einführung von Teslas "Passenger Play". Damals kursierten Videos im Netz, die zeigten, dass Spiele auch während der Fahrt im Auto gespielt werden konnten, wie InsideEVs berichtet. Bezogen hat sich die Untersuchung der NHTSA auf Tesla-Fahrzeuge, die seit 2017 verkauft wurden und über diese Funktion verfügten. Kurz nachdem die Untersuchung eingeleitet wurde, erklärte sich Tesla zumindest dazu bereit, das Spielen von Videospielen auf den Fahrzeugbildschirmen während der Fahrt nicht mehr zuzulassen. Vor kurzer Zeit erklärte die NHTSA nun, dass ihre Untersuchung von 580'000 Tesla-Fahrzeugen abgeschlossen wäre und dass sie keinen Rückruf der Fahrzeuge anstrebe. Dennoch gibt die Behörde zu bedenken, dass eine Analyse der von Tesla bereitgestellten Daten "erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ablenkung des Fahrers während der Zeit, in der sie verfügbar waren, ergab". Die NHTSA erklärte auch, dass der Abschluss der Untersuchung ohne Rückruf keine Feststellung der NHTSA bedeute, dass es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Fehler handle. Ausserdem schliesst die Behörde nicht aus, weitere Massnahmen zu ergreifen, falls dies gerechtfertigt wäre.
Ablenkung des Fahrers vermeiden
Tesla soll der Behörde seinerseits mitgeteilt haben, dass es bereits seit einem Jahr keine Verbraucherbeschwerden oder Zusammenstösse im Zusammenhang mit der Verwendung von Passenger Play in den betreffenden Fahrzeugen gegeben haben soll. Ausserdem teilte die US-Behörde mit, dass Tesla einen Monat nach der freiwilligen Deaktivierung der Passenger-Play-Funktion durch ein Over-the-Air-Software-Update eine Abschlussquote von 97 Prozent meldete. "Die offensichtliche Nutzung von Passenger Play durch den Fahrer, während sich das Fahrzeug nicht im Parkmodus befand, bei etwa einem Drittel der Fahrten, bei denen die Funktion genutzt wurde, zeigt, wie wichtig es ist, technologiebasierte Sperren gegenüber administrativen Kontrollen wie Beschriftungen oder Haftungsausschlüssen zu verwenden", so die NHTSA. Schon im Jahr 2014 habe die Behörde Richtlinien herausgegeben, die die Automobilhersteller dazu ermutigen, "Sicherheit und die Vermeidung von Ablenkung des Fahrers bei der Entwicklung und Einführung von Infotainment-Geräten in Fahrzeugen zu berücksichtigen." Den Leitlinien der Behörden nach solle man so konstruieren, dass sie vom Fahrer nicht zur Ausführung von "inhärent ablenkenden Nebenaufgaben während der Fahrt verwendet werden können".
Untersuchung des Autopiloten
Ganz ist Tesla die Aufmerksamkeit der Behörde jedoch nicht losgeworden. Derzeit untersucht die NHTSA nämlich 830'000 Tesla-Fahrzeuge mit dem Fahrerassistenzsystem Autopilot, bei denen es in der Vergangenheit zu Zusammenstössen mit geparkten Einsatzfahrzeugen kam. Die Behörde selbst erklärte, dass die Untersuchung darauf abziele, die menschlichen Faktoren in Bezug auf die Tesla-Schnittstellen und die dynamische Fahraufgabe besser zu verstehen. Immer wieder kommt es nämlich zu Berichten über Unfälle im Zusammenhang mit dem Tesla-Autopiloten. Erst Anfang des Jahres gab es eine grosse Rückrufaktion des Unternehmens, bei der bei mehr als 360'000 Wagen mit der Testversion seiner fortgeschrittenen Fahrassistenz-Software in den USA ein Online-Update durchgeführt werden musste. Wie die Ergebnisse der Untersuchung in diesem Fall ausfallen werden, bleibt abzuwarten.
Redaktion finanzen.ch
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