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Schutzwürdigkeit im Blick |
16.07.2025 16:15:37
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Swiss Prime Site-Aktie schwächelt: Zürcher Verwaltungsgericht gibt Rekurs zu Maag-Hallen statt

Die Maag-Hallen beim Escher-Wyss in Zürich dürfen bis auf Weiteres nicht abgerissen werden.
Das Verwaltungsgericht liess mit seinem Urteil die Swiss Prime Site Immobilien AG abblitzen, die dort ein Hochhaus mit Wohnungen bauen will. Es würden ausreichend konkrete Anhaltspunkte auf eine Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen vorliegen.
Der Zürcher Heimatschutz freut sich über das Urteil. Bei den Maag-Hallen handle es sich um hochwertige Zeugen für den Industriestandort Zürich und das Industriequartier Zürich-West, teilte er am Mittwoch mit.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts ist das Schicksal der Hallen aber weiterhin ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob Swiss Prime Site dies tun wird, ist noch offen, wie es dort auf Anfrage hiess. Der Entscheid werde nun analysiert.
Zudem wird die Stadt Zürich mit dem Verwaltungsgericht nur dazu aufgefordert, nochmals über die Bücher zu gehen. Sie muss klären, ob Schutzmassnahmen angebracht sind. Ein Abriss der Hallen ist damit noch nicht ausgeschlossen.
Hochhaus mit Wohnungen
Die Stadt Zürich erteilte der Swiss Prime Site Immobilien AG eine Baubewilligung, die den Abbruch der beiden Eventhallen Lichthalle Maag und Maag Theater sowie des 1971 erstellten Büroturms genehmigt. Geplant ist ein Hochhaus mit Wohnungen.
Die Hamasil-Stiftung, die mit dem Heimatschutz gegen die Baubewilligung rekurrierte, ist überzeugt, dass "das Quartier nicht noch mehr sterile Bürobauten und teure Wohnungen braucht, sondern Kultur, Gastronomie, Läden und Wohnungen, die bezahlbar sind".
Im Schweizer Handel verliert die Swiss Prime Site-Aktie zeitweise 0,52 Prozent auf 115 Franken.Zürich (awp/sda)
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