Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.

Experten-Kolumne 11.01.2019 11:48:46

Arbeit ist mehr als Geldverdienen

Kolumne

Für viele Arbeitnehmer ist mit der Rente noch nicht Schluss. Immer mehr Menschen wollen auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Arbeitsprozess bleiben. Was für Arbeitnehmer und -geber viele Vorteile mit sich bringt.

Wer über das 65igste Lebensjahr hinaus im Arbeitsprozess verbleiben möchte, kann seine AHV-Rente entweder sofort beziehen oder den Bezug noch maximal fünf Jahre aufschieben. Bei einem Aufschub erhöht sich der künftige Rentenanspruch, wobei der Zuschlag von der Anzahl der Monate abhängt, um die der Rentenbezug hinausgeschoben wird. Bei einem Jahr Aufschub erhält der Rentner künftig 5,2% mehr AHV-Rente, bei der maximalen Dauer von fünf Jahren Aufschub erhält er 31,5% mehr AHV-Rente. Es müssen auf jeden Fall weiterhin AHV-Beiträge entrichtet werden, unabhängig davon, ob die Rente aufgeschoben wird oder nicht, allerdings gilt hier ein Freibetrag von monatlich 1400 oder jährlich 16800 Franken auf die keine AHV-Beiträge zu entrichten sind - weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber.

Leistungen aus 2. und 3. Säule

In der Beruflichen Vorsorge präsentiert sich ein anderes Bild. Ob ältere Arbeitnehmer auch weiterhin in der Pensionskasse verbleiben oder ihr Altersguthaben als Kapital oder Rente mit 65 beziehen müssen, hängt vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab. Viele Pensionskassen lassen heutzutage eine Weiterversicherung älterer Arbeitnehmer bis zum 70igsten Lebensjahr zu, Einzahlungen in die Pensionskasse sind in diesen Jahren jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen, das heisst, dass sich das Altersguthaben der Versicherten trotz längerer Erwerbstätigkeit nicht erhöht. Allerdings erhöht sich der Rentenumwandlungssatz und damit die künftige Rente aus der 2. Säule. Zudem darf ein Arbeitnehmer dann auch über das 65igste Lebensjahr hinaus weiterhin Einzahlungen in die 3. Säule tätigen, maximal 6826 Franken pro Jahr. Sieht das Pensionskassenreglement keine Aufschubmöglichkeit vor und der Arbeitnehmer muss die Rente aus der 2. Säule ab 65 Jahren beziehen, darf er sogar bis zu 20% des Netto-Einkommens oder maximal 34128 Franken in die 3. Säule einzahlen.

Falls der rentenberechtigte Arbeitnehmer die Rente aus der 2. Säule beziehen muss und zusätzlich weiterhin ein Erwerbseinkommen generiert, können sich hier jedoch steuerliche Nachteile ergeben. Denn die Summe von Lohn und Renteneinkommen kann dann unter Umständen zu einer höheren Steuerprogression führen und auch die Steuerrechnung für das Eigenheim erhöhen.

Aus Unternehmenssicht ist die Weiterbeschäftigung aufgrund des AHV-Freibetrags und des Wegfalls der Beiträge an die Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung (ALV) und des Wegfalls der Verpflichtung zur Leistung von Taggeldern im Krankheitsfall des Arbeitnehmers durchaus attraktiv, denn damit sind die Lohnnebenkosten deutlich tiefer als für Arbeitnehmer unter 65 Jahren. Zudem sind ältere Arbeitnehmer weitaus erfahrener und versierter und angesichts dessen, dass gut ausgebildete Fachkräfte vielerorts rar sind und in Zukunft wahrscheinlich noch rarer werden, liegt es im Interesse der Firmen dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitnehmer möglichst lange im Unternehmen verbleiben.

Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber spätestens bei Erreichen des 58igsten Lebensjahres eines Mitarbeiters dessen berufliche Zukunft besprechen. Ein Schlagwort, welches in diesem Zusammenhang immer häufiger fällt, ist die sogenannte "Bogenkarriere". Damit ist die Abgabe von Führungsverantwortung im Alter gemeint. Der Mitarbeiter bleibt zu einem reduzierten Pensum im Betrieb und in der fachlichen Verantwortung für seinen Bereich aber er legt die personelle Verantwortung in andere Hände. Damit ist beiden Seiten gedient, sowohl dem Arbeitnehmer, der weiter arbeiten möchte als auch dem Arbeitgeber, der das Fachwissen des älteren Mitarbeitenden halten und die nachrückenden jüngeren Mitarbeitenden stärker in die Verantwortung nehmen möchte.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Robert Halver: Ausblick 2025 | BX TV

Im zweiten Teil des grossen Jahresinterviews werfen wir mit Robert Halver, Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank AG einen Ausblick auf das Jahr 2025.
Wird das Zinsthema im Jahr 2025 relevant sein? Wie entwickelt sich die Geopolitischen Konflikte und wie werden Rohstoffe und Krypto weiterlaufen? Diese und weitere Fragen beantwortet Robert Halver im heutigen Jahresausblick mit David Kunz, COO der BX Swiss AG.

👉🏽 Jetzt auch auf BXplus anmelden und von exklusiven Inhalten rund um Investment & Trading profitieren!

Robert Halver: Ausblick 2025 | BX TV

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 12’067.97 18.99 B4RSNU
Short 12’279.02 13.96 BB6S6U
Short 12’743.37 8.91 U4B7SU
SMI-Kurs: 11’624.02 03.01.2025 17:31:23
Long 11’086.55 19.31 SSRM1U
Long 10’815.92 13.47 SSOMUU
Long 10’373.50 8.84 S2BMIU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}

Nachrichten

  • Nachrichten zu Aktien
  • Alle Nachrichten