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Expertenkolumne 18.09.2020 10:27:19

Das Schweizer Drei-Säulen-System ist auf dem Prüfstand

Kolumne

Die demografische Entwicklung, ungenügende Kapitalmarktrenditen und steuerliche Fehlanreize bringen das schweizerische Vorsorgesystem in Schieflage. Die Erhöhung der Rentenalter ist ein Muss.

Die schweizerische Altersvorsorge ist ins Mittelfeld abgerutscht. In der Rangliste des Beratungsunternehmens Mercer ist die Schweiz in diesem Jahr von Platz acht auf Platz elf abgerutscht - dies beim internationalen Vergleich der Vorsorgesysteme von 34 Ländern. Die Niederlande, Dänemark und Finnland sind die Spitzenreiter, am Ende der Tabelle der wichtigsten Länder liegen die USA und Japan. Allgemein schneiden die skandinavischen Länder gut ab, weil sie im Einklang mit dem steigenden Lebensalter das Pensionierungsalter angehoben haben. Das Schweizer Drei-Säulen-System, das lange als weltweites Vorzeigemodell galt und 2015 noch den vierten Platz belegte, hat deutlich an Boden verloren.

Unser Vorsorgesystem hat unbestrittene Stärken, aber die ursprünglichen Ziele der drei Säulen können nicht mehr erreicht werden. Die AHV soll die Existenz sichern, die berufliche Vorsorge (BVG) die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten und die 3. Säule die Mittel für zusätzliche Bedürfnisse bereitstellen. Doch heute ist die AHV quasi ein Dauersanierungsfall, in der 2. Säule ist bald nur noch der Staat bereit, Pläne mit Leistungsprimat beizubehalten, und als Resultat wird die 3. Säule der Bevölkerung zwecks Deckung von Versorgungslücken immer mehr ans Herz gelegt.

Künftige Monatsrenten sind zu tief

Im internationalen Vergleich steckt in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz im Verhältnis zur Wirtschaftsleitung des Landes viel Kapital. In Bezug auf die Rentenversprechen liegt hingegen Einiges im Argen. Der Anspruch auf künftige Monatsrenten aus der Pensionskasse sinkt wegen der notwendigen Herabsetzung der Umwandlungssätze. Das betrifft vor allem jüngere Versicherte: Gemäss Berechnungen der OECD wird eine heute 22-jährige Person bei Pensionierung aus AHV und BVG nur noch 45% des letzten Erwerbseinkommens erhalten - statt der erwünschten 60%. Die Umverteilung von jung zu alt hat ein grenzwertiges Ausmass angenommen.

Die demografische Entwicklung gekoppelt mit einer längeren Lebenserwartung, flexiblere Arbeits-und Lebensformen, grosse Restrukturierungen mit Frühpensionierungen sowie die Tatsache, dass die Einkommen nicht mehr automatisch von Jahr zu Jahr stiegen, setzen den Vorsorgeeinrichtungen und Pensionsfonds zu. Die Finanzrepression als Folge der internationalen Finanzkrise - sprich die Geldschwemme der Notenbanken - führte zu rekordtiefen Zinsen. Pensionskassen, die aufgrund regulatorischer Vorschriften einen hohen Anteil an festverzinslichen Anlagen halten müssen, leiden besonders stark unter den schwindenden Renditen. Der Kapitalmarkt als «dritter Beitragszahler» liefert also nicht mehr die erforderlichen Beiträge, und weil die Umwandlungssätze aus politischen Gründen viel zu lange nicht gesenkt wurden, geriet manche Pensionskasse in Schieflage.

Noch immer verschliessen viele politische Akteure die Augen vor der Realität. Angedachte Konsensreformen gehen zu wenig weit, sind zu komplex oder intransparent. Dass der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2020 auf 1% beibehalten hat und die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat auch für 2021 nur eine Senkung auf 0.75% vorschlägt, geht in die gleiche Richtung. Pensionskassenverbände und Arbeitgeber hatten auf eine stärkere Senkung gehofft.

Kapitalbezüge einschränken

Wie sehen mögliche Lösungsansätze aus? Als erstes muss das Rentenalter schrittweise erhöht werden - um dieses Faktum führt keine Massnahme herum. Umwandlungssätze und Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge sind (weiter) zu senken. Auch die steuerlichen Anreize für das Sparen in der 3. Säule müssen verstärkt werden, denn der heute erlaubte Abzug von 6826 Franken reicht nicht aus, um die Lücken bei Invalidität und Todesfall sowie im Alter zu schliessen. Eine sinnvolle Variante wäre beispielsweise, eine schrittweise Nachzahlung für den maximalen 3a-Abzug für alle erwerbstätigen Jahre seit dem 18. Altersjahr zu ermöglichen, sofern diese Beträge in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurden.

Ebenfalls zu überdenken ist das Thema Wohneigentumsförderung (WEF). Die so beliebten WEF-Vorbezüge müssen eingeschränkt werden, zum Beispiel auf das Überobligatorium oder auf 25% des Vorsorgekapitals. Diese Kapitalbezüge mindern den Strom der lebenslangen Altersrenten und somit die finanzielle Sicherheit der Betroffenen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Geschäftstätigkeit sollte das Kapital ebenfalls nicht bezogen werden dürfen.

Hingegen könnten die Beiträge für Erwerbstätige ohne Kinder im Sinne der Solidarität erhöht werden, eine Finanzierung durch höhere Mehrwertsteuersätze ist möglich. Und zu guter Letzt sollte den Pensionskassen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Renditen, die zurzeit häufig deutlich unter den Sollrenditen liegen, durch mehr Flexibilität in der Vermögensallokation eigenständig zu verbessern.

Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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