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Expertenkolumne 11.06.2020 16:57:37

Reiseversicherung: Aus Schaden wird man klug - Erfahrungen aus der Corona-Pandemie

Kolumne

Versicherungsnehmer von Reiseversicherungen mussten in den letzten Wochen mit Ernüchterung feststellen: ein grosser Teil der Leistungen ihrer Reiseversicherung sind im Pandemiefall ausgeschlossen. Nicht wenige werden sich nun die Frage stellen: lohnt sich denn eine solche Versicherung überhaupt? Eine Einschätzung.

Die Ferien auf Bali, auf die man sich schon lange gefreut hat und die auch entspannt angefangen haben, nehmen ein abruptes Ende. Die WHO hat das Coronavirus offiziell als Pandemie eingestuft und der Bundesrat ruft Schweizerinnen und Schweizer zur Rückkehr ins Land auf. Nur: Rückflüge sind schwer zu buchen oder wenn überhaupt, zu überteuerten Tarifen. Oder, noch schlimmer, der Flugverkehr ist eingestellt und eine Rückreise ist nur mit Hilfsflügen der Schweizer Behörden möglich. Und das ist nicht gratis - und leider in der Reiseversicherung auch nicht gedeckt. Herr und Frau Schweizer bleiben also auf den Kosten sitzen. Solche und ähnliche Fälle gibt es zuhauf und es kommen berechtigte Zweifel auf, ob eine Reiseversicherung überhaupt Sinn macht?

Die Frage lässt sich trotz allem mit Ja beantworten. Denn, obwohl die reelle Bedrohung durch eine Pandemie, eine Naturgewalt wie Erdbeben, Tsunami oder ähnliches, durchaus gegeben ist, so muss man nicht immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Wie die vergangenen Jahrzehnte gezeigt haben: es sind Ausnahmesituationen. Und es gibt zahlreiche Gegebenheiten, in welchen sich eine umfassende Reiseversicherung auf jeden Fall bezahlt macht. Zum Beispiel bei einer Erkrankung oder bei einem Unfall im Ausland, um die existierenden Deckungslücken in der Krankenversicherung zu decken.

Bei Aufenthalten in Ländern der EU und EFTA zahlt die schweizerische obligatorische Grundversicherung im medizinischen Notfall die gleichen Leistungen, die auch einem Einheimischen des jeweiligen Landes zustehen würde. Was aber auch bedeutet, dass allfällige landesübliche Selbstbehalte nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Beispiel Frankreich: Dort müssen Patienten bei einem Spitalaufenthalt 20 Prozent der Rechnung selbst tragen und zudem eine Tagespauschale von 16 Franken leisten. Diese Kosten würden von der schweizerischen Krankenversicherung nicht erstattet. Zudem muss der Versicherte auch immer den in der Schweiz üblichen Selbstbehalt und seine individuelle Franchise zahlen.

Das Abrechnungsverfahren bei Krankheit oder Unfall in einem Land der EU/EFTA ist denkbar einfach. Bei Vorlage der Versichertenkarte werden die im Ausland bezogenen medizinischen Leistungen direkt mit der schweizerischen Krankenkasse abgerechnet und müssen vom Versicherten nicht vor Ort beglichen werden.

Anders sieht es aus bei Reisen in Länder ausserhalb des EU/EFTA Raumes. Dort kann es durchaus üblich sein, dass medizinische Leistungen sofort bar bezahlt werden müssen. Zudem erstattet die Grundversicherung die Kosten nur bis zu dem doppelten Betrag dessen, was die Behandlung im Wohnkanton der Schweiz kosten würde. In Ländern wie den USA, Kanada, Australien, Japan oder Neuseeland kann dieser doppelte Satz schnell einmal erreicht sein, daher empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.

Das Leistungsspektrum dieser Reise-Zusatzversicherungen ist höchst unterschiedlich - ebenso wie die Preisgestaltung. Die meisten Angebote umfassen die Arzt- und Spitalkosten und die Kosten für eine medizinisch notwendige Rückführung in die Schweiz. Solche Repatriierungsflüge sind normalerweise nicht über die Grundversicherung gedeckt. Aber auch die Rega führt für ihre Gönner Repatriierungen durch, gegebenenfalls kann auf die zusätzliche Versicherung dieser Leistung bei der Krankenkasse verzichtet werden.

Nebst der Reiseversicherung gibt es auch zahlreiche Einzelversicherungen, welche im Reisefall abgeschlossen werden können. Das Angebot reicht von einer einmaligen Annullationsversicherung, z.B. oft bei Flügen oder Zugreisen abschliessbar, über Rückerstattungsversicherungen bei Ticketkäufen von Konzerten und Events, bis hin zu einer Versicherung mit Teilleistungen bei einer Buchung von Reisen mit der Kreditkarte. Diese Einzelversicherungen sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen: z.B. nämlich dann, wenn man eine Ferienreise angetreten hat und Tagesausflüge vor Ort bucht. Wenn ein Ausflug aufgrund von einer während der Reise aufgetretenen Krankheit dann nicht angetreten werden kann, ist die Rückerstattung bei der Kreditkartenversicherung nicht gedeckt, weil es sich nicht um eine Annullationsdeckung im klassischen Sinne handelt.

Ein weiterer Aspekt, welcher der aktuelle Pandemiefall hervorbringt, sind die Vorteile einer Buchung über das Reisebüro. Wer Flüge direkt bei der Fluggesellschaft bucht, und Hotels via Webseite lokal reserviert und vorauszahlt, kommt zwar in der Regel günstiger weg, hat aber in einer Ausnahmesituation weniger Möglichkeiten für Annullationen oder Umbuchungen. Im Falle von Coronavirus haben sich viele Reiseanbieter um die auftretenden Probleme, Umbuchungen und Reiserücktritte gekümmert und zu einem grossen Teil die Kosten rückerstattet. Bei Individualbuchungen ist der Aufwand für Rückerstattungen um einiges grösser, und die Erfolgsaussichten kleiner. Noch düsterer sieht es meist aus, wenn man über Billigplattformen Flug- oder Hotelbuchungen vornimmt. Eine Möglichkeit der Kostenrückerstattung bei Nichtantreten existiert in den seltensten Fällen, egal ob im Pandemiefall oder aus anderem Anlass. Oftmals gelingt es im besten Fall, Gutschriften für künftige Reisen zu erhalten; dies aber auch nur nach einem längeren Spiessrutenlauf.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vor Antritt einer Reise über das Gesundheitssystem des Landes zu informieren um allfällige individuelle Deckungslücken bei der Krankenversicherung zu identifizieren und die Leistungen allfälliger Einzelversicherungen genau zu prüfen. Die Jahreskosten einer Reiseversicherung könnten dann schnell zu einer valablen und sinnvollen Option werden. Im Falle einer Pandemie hingegen sind sämtliche Versicherungen meist nutzlos - im Glücksfall decken dann aber Leistungen aus anderen Quellen, wie Bundesgelder, die grössten Lücken ab.

Autor Stephan Wirz, Geschäftleitungsmitglied der Maklerzentrum Schweiz AG

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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