Expertenkolumne |
13.07.2020 11:03:48
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Versicherungslücken trotz Überversicherung
Kolumne
Die Schweizer Bevölkerung ist enorm gut versichert, unter anderem wegen den vielen obligatorischen Versicherungen. Aber Achtung: Es gibt trotzdem eine häufige Versicherungslücke.
In der Schweiz obligatorisch sind unter anderem die Krankenkassengrundversicherung, Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für Autofahrer, sowie die Sozialversicherungen inkl. berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer; die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch, in einigen Kantonen sogar die Hausratversicherung. Diese Versicherungen decken Risiken ab, die eine sehr hohe Schadensumme erreichen und Betroffene finanziell ruinieren können. Angestellte sind in der Regel auch gegen Unfälle und ihre schweren Folgen wie Invalidität und Arbeitsunfähigkeit versichert.
Kosten und Nutzen abwägen
Zu den freiwilligen Versicherungen gehören zum Beispiel die Krankenkassenzusatzversicherungen (Heilungskosten, Spitaldeckung halbprivat oder privat etc.). Sie sind teuer, je nach Bedürfnis des Einzelnen jedoch durchaus sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte hingegen nur von bestimmten Berufsgruppen wirklich gebraucht werden. Und Reiseversicherungen werden oft zusätzlich abgeschlossen, obwohl die Bezahlung mit der Kreditkarte diesen Schutz automatisch schon beinhaltet. Doch wie viel Versicherung ist überhaupt «sinnvoll»?
Einerseits ist ein ausreichender Versicherungsschutz gefragt, andererseits möchte niemand für Versicherungen bezahlen, die gar nicht gebraucht werden. Als Faustregel gilt: Grossrisiken, die selber nicht getragen werden können, müssen abgesichert werden. Kleinere Risiken können selber übernommen werden. Dabei ist auch zwischen der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und seinem potenziellen Schadenausmass abzuwägen.
Versicherungslücke Invalidität nach Krankheit
Vor dem Hintergrund des «Versicherungswahns» der Schweizer ist es besonders erstaunlich, dass ein gravierendes Schadenereignis zu wenig versichert ist: Invalidität nach einer schweren Krankheit. Werden Arbeitnehmer mit einem bestimmten Minimalpensum nach einem Unfall invalid, sind sie durch die Unfallversicherung meist gut gedeckt und können mit einem Ersatzeinkommen von bis zu 90 Prozent des letzten Lohnes (Vollzeit) rechnen. Ist die Invalidität respektive Arbeitsunfähigkeit jedoch eine Folge einer Krankheit, läuft nach zwei Jahren die Zahlung des Krankentaggeldes ab und es droht eine Versicherungslücke.
Wenig bekannt ist auch, dass die Gefahr, nach Krankheit invalid zu werden, bis zu zehn Mal höher ist als infolge eines Unfalls, so das Bundesamt für Statistik. Dieses Risiko kann mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden - und es betrifft auch junge Erwerbstätige, Studenten und Hausfrauen, die nur auf die Leistungen der Sozialversicherungen (erste Säule) und nicht auf solche der beruflichen Vorsorge zählen können. Selbständig Erwerbende mit Familie sollten sowieso einen geeigneten und umfassenden Versicherungsschutz abschliessen.
Policen periodisch überprüfen
Versicherte sollten ihre Policen und die entsprechenden Leistungen regelmässig überprüfen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und unnötige Risiken auszuschliessen. Ein Paradebeispiel ist die Arbeitsausfallversicherung mit einer Wartefrist von 24 Monaten für eine Person, die kurz vor der Pensionierung steht. Und, brauche ich den Brillenzusatz noch, nachdem ich die Augen gelasert habe? Auch Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt machen nach Abschluss der Familienplanung keinen Sinn mehr.
Die Versicherungen müssen zur individuellen Situation passen. Alter, Einkommen, Familienstand, Anzahl Kinder, usw. sind dabei massgebend, ebenso die Familienstruktur und der Vorsorgebedarf. Eine Möglichkeit, der Versicherungslücke «Invalidität nach Krankheit» zu begegnen, können auch kombinierte Lösungen sein, die zum Beispiel im Rahmen von 3a das steuerbegünstigte Sparen ermöglichen und gleichzeitig im Invaliditätsfall eine Rentenleistung und eine Prämienbefreiung beinhalten.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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