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Grossbatteriepark |
25.06.2025 14:43:00
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BKW-Aktie unbeeindruckt: Beteiligung an Bau von 300-Megawatt-Batterie in Deutschland

Die BKW beteiligt sich an dem geplanten Grossbatteriepark Waltrop in der Nähe von Dortmund in Deutschland.
Die Anlage entstehe auf einem ehemaligen Industriegelände in direkter Nähe zum Übertragungsnetz und diene zur Zwischenspeicherung von Strom aus erneuerbarer Produktion, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Investitionskosten der BKW beliefen sich auf über 200 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen, die Inbetriebnahme für 2028.
Gleichzeitig beteilige sich die BKW zusammen mit zwei weiteren Partnern an der Zweckgesellschaft Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG, welche den Rahmen für den gesamten Grossbatteriepark Waltrop schaffe. Dieser wird in einer ersten Ausbaustufe eine Leistung von insgesamt 900 Megawatt und eine Speicherkapazität von 1800 Megawattstunden umfassen. Das Projekt muss noch vom deutschen Bundeskartellamt genehmigt werden.
Im Bereich der Grossbatterien beabsichtigt die BKW, bis 2030 einen Park mit über 500 Megawatt Leistung aufzubauen. "Mit dem Projekt in Waltrop machen wir einen grossen Schritt in Richtung eines flexibleren und stabileren Energiesystems in Europa", liess sich BKW-Chef Robert Itschner in der Mitteilung zitieren.
BKW zahlt Mindestvergütung für erneuerbaren Strom vorzeitig aus
Der Energiekonzern BKW führt rückwirkend auf Anfang April 2025 eine garantierte Mindestvergütung für selbst produzierten, erneuerbaren Strom ein. Damit setzt der Energiekonzern die neue Bundesregelung, die 2026 in Kraft tritt, vorzeitig um.
Mit der garantierten Mindestvergütung sollen die Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom vor den Preisschwankungen am Strommarkt geschützt werden. Sie wird in jenen Quartalen ausbezahlt, in denen der Marktpreis unter der Schwelle der Mindestvergütung liegt.
Für eine kleine Photovoltaikanlage, wie sie typischerweise etwa auf Einfamilienhäusern zu finden ist, zahlt die BKW ab dem zweiten Quartal 2025 mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte.
Grössere Anlagen mit einer Leistung über 150 Kilowatt sind laut BKW in der Regel bereits ohne garantierte Mindestvergütung wettbewerbsfähig. Sie fallen demnach nicht unter die Mindestvergütung.
Für Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 Kilowatt werden zwischen 6 und 1,2 Rappen ausbezahlt. Für Anlagen dieser Klasse ohne Eigenverbrauch liegt die Vergütung bei 6,2 Rappen. Für Wasserkraftanlagen unter 150 Kilowatt gibt es 12 Rappen.
Absicherung gegen unten
"Die garantierte Mindestvergütung trägt dazu bei, die Erträge von Photovoltaikanlagen planbarer zu machen und damit die Amortisation der Investition in erneuerbare Energien zu gewährleisten, zitiert das Unternehmen Corinne Montandon, Leiterin BKW Power Grid, in der Mitteilung.
Die BKW bleibt ihrem Vergütungsmodell treu, wonach sie für die Rückliefervergütung den durchschnittlichen Marktpreis des vergangenen Quartals bezahlt. In Marktphasen mit höheren Energiepreisen profitierten die Produzierenden weiterhin in vollem Umfang. 2023 wäre die garantierte Mindestvergütung für Anlagen unter 30 Kilowatt sowohl im zweiten wie im dritten Quartal des Jahres zum Zug gekommen, wie das Unternehmen weiter schreibt.
In der Vergangenheit musste die BKW auch Kritik einstecken wegen ihrer Vergütungen. Namentlich das Auf und Ab der Tarife stiess dem Branchenverband Swissolar sauer auf, wie die Berner Tamedia-Zeitungen im Juli 2024 berichteten. Die BKW wies die Kritik seinerzeit zurück.
2017 zückte das Berner Kantonsparlament die gelbe Karte, nachdem die BKW die Vergütungen für Solarstrom aus Kleinanlagen gesenkt hatte. Es überwies zwei Vorstösse zum Thema - vor allem, um ein politisches Protest-Signal zu setzen.
Die BKW-Aktie notiert am Mittwoch an der SIX zeitweise 0,12 Prozent höher bei 173,50 Franken.
Zürich/Bern (awp)
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