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27.03.2025 14:42:36
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Deutscher Gerichtshof bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Konsumentenverbände
KARLSRUHE (awp international) - In Deutschland können Konsumentenverbände bei Datenschutzverstössen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Konsumentenschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im "App-Zentrum" für kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Nutzer sollten dort mit einem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielbetreiber zustimmen. Sie berechtigten die Anwendungen dadurch auch "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten.
Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens
Schon 2020 hatte der Vorsitzende BGH-Richter, Thomas Koch, erklärt, dass hier relativ eindeutig gegen den Datenschutz verstossen worden sei. Unklar war jedoch zunächst, ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche Verstösse vor Gericht vorgehen können. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und wandte sich mit Fragen zur Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an den EuGH.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter bejahten eine Klagebefugnis der Verbraucherschützer. Entsprechend konnte die Frage heute auch in Karlsruhe abschliessen geklärt werden: Verbraucherverbände dürften gegen Verletzungen von Informationspflichten im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorgehen, so der BGH. Die Revision von Meta gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin - das die Sache ähnlich gesehen hatte - blieb ohne Erfolg. (Az. I ZR 186/17)/jml/DP/men