Amazon Aktie 645156 / US0231351067
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19.11.2025 11:15:36
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EU stuft Amazon zu Recht als 'sehr grosse Plattform' ein
(Ausführliche Fassung)
LUXEMBURG (awp international) - Amazon muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union als "sehr grosse Online-Plattform" verschärfte Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage des weltgrössten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) ab. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das Gericht.
Amazon zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, dass man das Ziel der Kommission teile, Kundinnen und Kunden online zu schützen.
Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon.
Amazon fühlte sich ungleich behandelt
Ausserdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.
Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr grosse Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Ausserdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.
Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.
Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem EU-Gericht ebenfalls gescheitert. Der Konzern kündigte an, die Entscheidung vom EuGH überprüfen zu lassen./vni/DP/jha
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