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Doppelte Tage |
15.07.2025 15:40:21
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Prime Day mit deutlichem Erfolg: Amazon-Aktie bleibt trotzdem unbeeindruckt

Grosse Freude bei Amazon: Auch dieses Jahr lieferte der Prime Day ein Rekordergebnis, was jedoch kaum überraschte.
• Umsatzhoch bei doppelter Zahl der Verkaufstage
• KI und Influencer gewinnen an Bedeutung
Auch dieses Jahr war Amazons Prime Day ein voller Erfolg. Konkrete Zahlen sind bisher jedoch Mangelware, von dem Unternehmen hiess es nur, dass Schnäppchen vieler bekannter Marken sowie auf Amazon-eigene Produkte lockten - und von diesen seien "mehr als bei jedem anderen viertägigen Verkaufsevent zuvor" verkauft worden.
"TechCrunch" berichtete aber unter Berufung auf eine Analyse von Adobe Analytics, dass Amazon-Kunden während des Events rund 24,1 Milliarden US-Dollar online ausgegeben hätten. Das entsprach dem Volumen von zwei Black Fridays und bedeutet ein Plus von 30,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die stärksten Umsatzzuwächse entfielen demnach auf Haushaltsgeräte (+112 Prozent), Bürobedarf (+105 Prozent), Elektronik (+95 Prozent) und Bücher (+81 Prozent).
Der Erfolg dieses Jahr überrascht dabei jedoch nicht, schliesslich wurde das Event erstmals von zuvor zwei Tagen auf vier Tage Laufzeit ausgeweitet und ging diesmal vom 8. bis zum 11. Juli 2025. Ein Vergleich mit früheren Jahren ist somit nur bedingt aussagekräftig.
KI und Influencer als Treiber
Zu verdanken sei das diesjährige Umsatzhoch zunehmend auch generativer Künstlicher Intelligenz. So habe Adobe bei KI-gestützten Kanälen wie Chatbots und smarte Browser einen Traffic-Zuwachs von 3'300 Prozent im Vergleich zum Vorjahr registriert. Insgesamt blieb der Anteil von GenAI am gesamten Traffic aber gering. Der Löwenanteil entfällt weiterhin auf E-Mail-Marketing und bezahlte Suchanzeigen.
Ein wichtiger Treiber sei auch Social Media gewesen. So seien Influencer für beachtliche 19,9 Prozent der Onlineverkäufe während des Prime Day verantwortlich, was einem Plus von 15 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Ihre Konversionsrate lag laut Adobe etwa zehnmal höher als die allgemeiner Social-Media-Kanäle.
Wichtigste Vertriebskanal im Onlinehandel war nach wie vor Paid Search mit einem Anteil von 28,5 Prozent. Dieser Wert lag um 5,6 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Streit um Rabatte: Amazon kassiert Niederlage vor Gericht
Der Onlinehändler Amazon muss Sonderangebote in Zukunft teilweise anders kennzeichnen als bisher. Das Landgericht München I erklärte die Preiswerbung des Konzerns bei den "Prime Deal Days" in drei Fällen für rechtswidrig. Amazon verliert damit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht demzufolge ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Beispiel hatte der Händler kabellose Kopfhörer mit einem Rabatt von 19 Prozent beworben. Die Ermässigung bezog sich dem Urteil zufolge aber nicht auf einen früheren eigenen Amazon-Preis, sondern auf eine "unverbindliche Preisempfehlung" (UVP) des Herstellers. In einem anderen Fall bezog sich der Händler auf Vergleichspreise wie einen "Kundendurchschnittspreis".
Rabatte müssten sich aber immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Das hatte auch der Europäische Gerichtshof im vergangenen Herbst in einer Grundsatzentscheidung gegen den Discounter Aldi Süd festgestellt.
Gericht: Werbung ist unlauter
Die Werbung verstösst demnach gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Wettbewerbsrecht. In der Urteilsbegründung schreibt die Kammer: "Der Durchschnittsverbraucher, der auf Amazon bestellt, kennt die "Prime Deal Days' und erwartet, dass ihm Amazon dort ein paar Tage lang besonders günstige Preise im Vergleich zu denen anbietet, die vor den "Prime Deal Days' gefordert wurden". Amazon habe Verbraucherinnen und Verbrauchern aber wesentliche Informationen vorenthalten. Die Werbung sei unlauter.
Eine Amazon-Sprecherin teilte mit: "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und werden Berufung einlegen." Die betreffende Regelung sei mehrdeutig und bedürfe rechtlicher Klärung. "Wir bieten klare und präzise Preisinformationen und halten uns dabei an aktuelle Branchenstandards sowie geltende Gesetze und regulatorische Richtlinien", hiess es weiter.
Experte: Unternehmen tricksen mit UVP
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte mit: "Das Getrickse mit der "unverbindlichen Preisempfehlung' ist für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihrer Verkaufsstrategie". Wenn eine Methode verboten werde, versuchten Unternehmen ständig, neue Werbestrategien zu entwickeln, um geltendes Recht zu umgehen. "Wir setzen uns weiter für Preisklarheit und Preiswahrheit ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher echte Rabatte von Mogelpackungen unterscheiden können."
Die Verbraucherschützer gehen auch gegen verschiedene andere Unternehmen vor, denen sie Tricksereien bei Preisangaben vorwerfen. Aktuell laufen unter anderem Verfahren gegen MediaMarktSaturn, Penny und Aldi.
So reagiert die Amazon-Aktie
Die an der NASDAQ gelistete Amazon-Aktie hatte am Montag lediglich um 0,30 Prozent auf 225,69 Dollar zugelegt. Am Dienstag geht es zeitweise um 0,06 Prozent auf 225,55 Dollar abwärts.
Redaktion finanzen.ch mit Material von awp international
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