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Expertenkolumne 05.09.2017 16:22:47

Alter schützt vorm Sparen nicht

Kolumne

Versicherte können auch im fortgeschrittenen Alter die Krankenkasse wechseln und einen günstigeren Anbieter wählen - wenn sie gesund sind.

Obwohl die Prämienunterschiede in der Grundversicherung zum Teil immens sind, scheuen viele Versicherte den jährlich möglichen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Vor allem viele ältere Versicherte fürchten bei einem Wechsel um Leistungseinbussen - oder anders: sie erhoffen sich durch die oft jahrzehntelange Treue zum bisherigen Versicherer im Notfall eine Besserstellung als bei einem Anbieter, bei dem sei erst kurze Zeit versichert sind. Das ist allerdings ein grosser Irrglaube, denn die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und von jeder Krankenkasse im gleichen Masse zu erbringen - völlig unabhängig davon, wie lange eine Person schon bei einer Gesellschaft versichert ist oder welche anderen Policen er noch bei der Gesellschaft abgeschlossen hat. Einem Wechsel können nur Schulden beim Vorversicherer im Wege stehen, da sämtliche Ausstände vor einem Wechsel beglichen sein müssen.

Bei den freiwilligen Kranken-Zusatzversicherungen ist die Situation anders, hier sollte niemand - egal welchen Alters - unbedacht eine Police kündigen. Denn anders als in der Grundversicherung dürfen die Krankenkassen einen Antrag auch ablehnen, beispielsweise bei Personen die chronisch erkrankt oder im fortgeschrittenen Alter sind, da dann durchschnittlich gesehen die Häufigkeit, mit der medizinische Leistungen in Anspruch genommen wird, steigt.

Daher sehen einige Krankenzusatzversicherungen bestimmte Altersgrenzen vor. Je nach Art der Zusatzversicherung ist ein Abschluss ab Alter 55, 60, 65 oder 70 nicht mehr möglich. Dies betrifft aber längst nicht alle Zusatzversicherungen und es gibt zudem genügend Versicherungsgesellschaften, die bei bestimmten Policen auf eine Altersgrenze verzichten. Der Abschluss einer neuen Police ist somit in vielen Fällen auch im fortgeschrittenen Alter noch möglich.

Denn viel wichtiger als das Alter ist der Gesundheitszustand. Um diesen genau zu ermitteln, verlangen die Krankenversicherungen eine Gesundheitsdeklaration, in der sämtliche Behandlungen, Medikamenteneinnahme und Spitalaufenthalte der letzten fünf oder zehn Jahre angegeben werden müssen. Manche Versicherer erbitten sich von den Kunden auch das schriftliche Einverständnis, um medizinische Auskünfte bei deren Ärzten einzuholen, damit sie eine umfassende Risikoanalyse vornehmen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Behandlungskosten einschätzen können. Ist der Versicherungsgesellschaft das Risiko zu hoch, wird sie den Antrag auf Zusatzversicherung ablehnen.

Abgelehnt werden häufig Personen mit einem Übergewicht ab einem BMI von 30. Aber auch psychische Erkrankungen, Herz-Kreislaufprobleme, Rückenleiden und Krebserkrankungen können den Abschluss einer neuen Krankenzusatzversicherung verhindern. Hingegen sind Leiden wie Bluthochdruck, Cholesterin oder Asthma weniger problematisch, da diese Krankheiten mittels regelmässiger Medikamenteneinnahme häufig gut kontrolliert werden können.

In jedem Fall kann der Kunde einen Antrag stellen und so herausfinden, wie ein Krankenversicherer das Risiko einschätzt und wie schwer allfällige Vorbehalte ins Gewicht fallen. Denn für manche Versicherte lohnt es sich auch, einen Vorbehalt der Krankenkasse für ein bestehendes Leiden in Kauf zu nehmen, wenn sie dafür einen deutlich besseren Versicherungsschutz für viele andere Erkrankungen bekommen.

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, eine individuelle Sicherheitsbilanz zu erstellen und sorgfältig abzuwägen, welche Verbesserungen und Einschränkungen durch eine Anpassung der Versicherungslösung möglich sind - in jedem Alter und bei jedem Gesundheitszustand.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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