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07.05.2025 17:42:37

Klimastrafen: EU-Staaten wollen mehr Zeit für Autobauer

BRÜSSEL (awp international) - Angesichts drohender CO2-Strafen wollen die EU-Staaten Autobauern mehr Zeit einräumen, um Klimavorgaben einzuhalten. Damit folgen sie einem Vorschlag der EU-Kommission, wonach Grenzwerte nicht mehr jährlich eingehalten werden müssen, sondern die Unternehmen drei Jahre Zeit bekommen, teilten die EU-Staaten mit. Eine Änderung braucht auch im Europaparlament eine Mehrheit - eine Abstimmung ist diesen Donnerstag vorgesehen.

Sollte es zu der Änderung kommen, könnten VW , Mercedes , BMW und andere Unternehmen die Vorgaben in diesem Jahr überschreiten, ohne dafür umgehend zur Kasse gebeten zu werden. Um die Strafen ganz zu vermeiden, müssten sie dann in den Folgejahren die EU-Regeln übererfüllen.

Strafen drohen

Hintergrund der drohenden Strafen für die ohnehin angeschlagene Industrie sind die sogenannten Flottengrenzwerte, die einen Durchschnittswert an CO2-Ausstoss pro Auto erlauben. Mit Beginn des Jahres haben sich diese gesetzlichen Vorgaben verschärft.

Im Schnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge darf dieser Grenzwert nicht überschritten werden. Für zu viel ausgestossenes CO2 müssen die Hersteller Strafe zahlen - pro Gramm pro Kilometer 95 Euro. Weil sich unter anderem der Absatz für E-Autos nicht so gut entwickelt hat wie früher prognostiziert wurde, könnten Autobauer die Grenzwerte deutlich überschreiten.

Wissenschaftler betont Relevanz der Flottengrenzwerte

"Der CO2-Flottengrenzwert ist das wichtigste Instrument des Klimaschutzes im Verkehrsbereich und erweist sich als effektiv", teilte Felix Creutzig vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung mit. Dies zeige sich vor allem darin, dass Autohersteller Elektroautos vermehrt und verbilligt anböten, um Werte zu erreichen. Eine Flexibilisierung bedeute, dass mehr CO2 ausgestossen werden. Creutzig war Mitglied im Expertenbeirat Klimaschutz von Ex-Verkehrsminister Volker Wissing und ist Mitglied des Nachhaltigkeitbeirats von Mercedes./mjm/DP/jha

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